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Mr. Nunokawa, die Verfassung schreibt insoweit vor: "Der State Council kann auf Beschluss mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder dieser Verfassung Zusatzartikel hinzufügen, um sie zu ergänzen, zu korrigieren und zu verbessern." Eine ausdrückliche Aufhebung ist nicht vorgesehen, insoweit würde ich vorschlagen, dass schlicht eine Regelung beschlossen wird ("Ist das Amt des U.S. Senator for Serena vakant, so ist für die laufende Amtszeit ein neuer Senator nach Maßgabe des Bun…
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(Zitat von Cornelius Nunokawa) Das aktuelle Bundeswahlgesetz ist ja insoweit genügend, da es ausdrücklich auf das letzte Wählerveerzeichnis (sic!) verweist. Insoweit hat sich mein damalige Einwand erledigt. Ich hielte eine praktikablere rechtliche Bestimmung nach staatlichem Recht aber dennoch für zielführender. Nach Bundesrecht gibt es weiterhin recht großzügige Fristen, die einer möglichst kurz gehaltenen Vakanz des Senatorenpostens entgegen stehen. SimOffJuchu, mein 1.000 gezählter Beitrag!
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Sie haben vollkommen recht, dass die aktuelle bundesrechtliche Regelung mindestens verbesserungswürdig ist. Deshalb liegt es nahe, wenn wir unser eigenes Recht schaffen, so wie es im Regelfall ja auch vorgesehen ist. Ich werde mich dem gerne annehmen, Mr. Lieutenant Governor. Da ich ja nun wieder Mitglied des State Council bin*, könnte ich bei nächster Gelegenheit einen Entwurf vorlegen, den ich dann auch später dem Hohen Hause gegenüber vertreten würde.
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@Cornelius Nunokawa: Das ist mir ebenso recht, Mr. Nunokawa. Ich werde mich mit Ihnen hier ins Benehmen setzen, wenn ich meinen Entwurf ausgearbeitet habe.
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Ich hielte diesen Zeitraum für ausreichend, ja.
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Vielen Dank für diese Frage, Governor. Ich glaube nämlich, dass uns die Antwort nicht gefallen könnte und wir wohl doch eine lokale gesetzliche Lösung benötigen.
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Da es technisch ohne Zweifel möglich ist, würde ich vorschlagen, dass generell für solche Nachwahlen die aktuellen USERS-Eintragungen als Wählerverzeichnis herangezogen werden. Idealerweise würde das aber im Bundeswahlgesetz geregelt, damit es eben eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Nachwahlen in allen Bundesstaaten gibt.
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Alternativ ginge auch, dass zumindest jeden Monatsersten ein neues Wählerverzeichnis erstellt wird. So wäre die Liste der Wahlberechtigten zumindest näherungsweise aktuell.
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Vielleicht würde Senator Arroyo das aufgreifen wollen?
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Für Nachwahlen, Mr. Barnett. Sie haben den Rest der Diskussion hier verfolgt?
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Müsste nicht Strawberry als Vertragspartner des Bundes für die Anpassungen an Pinehearst Labs zahlen und wären die Kosten für Strawberry nicht schon durch durch den Electoral Office Software Allocation Treaty abgedeckt?
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Aye. Wer zahlt eigentlich U.S.E.R.S.?
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Das sind allerdings alles Angelegenheiten, die der Bund den Staaten durch seine Verfassung aufbürdet. Ich wüsste also schon, wem ich da die Rechnung schicken würde.