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  • Mr. Governor, Art. IV, Sec. 7, SSec. 4 der New Alcantara Constitution bezieht sich leider explizit nur auf "den Fall einer vorzeitigen Erledigung des Senatorenamtes", d.h. einer Vakanz während der Amtszeit. Es liegt hier jedoch keine "vorzeitige" Erledigung vor, sondern eine Nichtbesetzung. Die entsprechende Passage Ihrer Verfassung wird damit nicht greifen. Vielmehr besteht hier offensichtlich eine gesetzliche Lücke in den Regelungen des Election of Congress Act. Es könnte meines Erachtens nich…
  • In diesem Falle müssste das Gesetz anders gefasst werden, z.B. indem explizit geregelt ist, dass ein Rücktritt von der Kandidatur nur bis zur Verkündung des Ergebnisses möglich ist. Ich sehe in gegenwärtiger Fassung meine Interpretation des Gesetzes durchaus als zulässig an. Meines Erachtens ausdrücklich nicht möglich ist das Verfahren, dass Governor Wilson genannt hat, denn das widerspricht sogar dem Wortlaut des Gesetzes.
  • Ich kann mich mit Ihrer Argumentation anfreunden, Mr. Vice President, insbesondere unter Beachtung der von Ihnen zitierten Passage der Bundesverfassung. (Zitat) Dann wird letzteres der Fall sein, da die Verfassung New Alcantaras nur "den Fall einer vorzeitigen Erledigung des Senatorenamtes" regelt.
  • Das ist rechtlich nicht zulässig, Governor, und widerspricht zudem auch dem freien Mandat. Auch etwaige Regelungen in anderen Bundesstaaten sind bundesverfassungswidrig und das Office of the Solicitor General prüft bereits, welche rechtlichen Schritte dagegen einzuleiten sind.