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  • HandlungDer Acting President lässt sich anmelden. Madam Attorney General, seien Sie gegrüßt. Mir ist da etwas zu Ohren gekommen, worüber ich gerne mit Ihnen sprechen würde. Haben Sie einen Raum für einen Gespräch unter vier Augen?
  • IstIhnen nicht wohl? Sie sehen nicht gut aus. Vielleicht sollten Sie sich krank melden und ein paar Tage ausspannen.
  • Zuerst: Ich schätze Sie. Sie sind schließlich das einzige stest erreichbare und damit allem Anschein nach engagierte Mitglied der Administration O'Neill/Narayan. Ich bin nicht ihr Gegner. Ich bin nur hier, um einmal nach dem Rechte zu sehen, wenn Sie so wollen. Doch zu ihrer Haltung kann ich nur fragen: Demnach hätten alle Staatsanwälte zurücktreten müssen, als eine frühere Attorney General, die demnächst zur Präsidentin vereidigt wird, das Ermessen der Anklagebehörden einschränkte, indem sie ih…
  • Mr. Attorney General, schön, Sie wiederzusehen. Ich habe gehört, Sie haben Fragen. Mit welchen Informationen kann ich dienen?
  • Der allgemeine Gedankengang, den ich anstellte, war der des rechtlichen Instituts der Vollmacht. Der Vertretene erteilt durch Willenserklärung dem Vertreter die Vollmacht, eigene Entscheidungen in seinem Namen zu treffen. Eine Vollmacht kann aber nicht nur durch Willenserklärung des Vertreters erteilt werden, sondern auch durch Gesetz wie im Beispiel der elterlichen Sorge für die Kinder. Die Eltern sind Vertreter des Kindes, ohne dass es einer Willenserklärung des Kindes bedürfte. Oder aber auch…
  • Ich habe nie behauptet, dass es einer formalen Instauration bedarf. Ich sagte öffentlich, dass es einer eindeutigen Erklärung bedarf, egal ob förmlich schriftlich, ausdrücklich mündlich oder durch schlüssiges Verhalten. Es sei erwähnt, dass ich keine Einsicht in frühere nichtöffentliche Regierungsarbeit habe, sondern nur in die aktuelle. Sollte der "Rückkehrer" sich also mit den präsidialen Geschäften befasst haben und damit konkludent den Beteiligten erklärt haben, dass er die Führung wieder üb…
  • HandlungTringt einen Schluck, während er dem AG bei seinen Notizen zuschaut und auf weitere Fragen wartet.
  • Mr. Attorney General, als Sprecher des Repräsentantenhauses falle ich nicht unter dieses Gesetz, es entfaltet für mich keinerlei Wirkung, da es in Sec. I Ssec. 1 bestimmt: "Dieses Gesetz regelt die Vertretung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus." Meine Vertretungsbefugnis erwächst jedoch nicht aus diesem Gesetz, sondern aus der Verfassung selbst. Daher unterfalle ich weder Sec. 1 Ssec. 1, da ich nach der Bundesverfassung berufen bin, …
  • Na gut. Sec. 3 PSA: "Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann." Diese Stelle ist genauso undankbar, wie die Verfassung, weil sie eigentlich NICHT bestimmt, wann eine Stellvertretung endet. Denn ist diese Stelle so zu verstehen, dass die reine Möglichkeit bestehen soll oder dass der Höhere im Stande zur Führung sein soll? Ist es zu verstehen …
  • "Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann." Ich lese diesen Halbsatz wie folgt: "wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person im Stande ist zu amtieren", also sowohl die Möglichkeit dazu hat als auch bereit ist, die Berufung anzunehmen. Jeder, der amtieren kann, der kann das auch ausdrücken, wenn er das will. Allerdings sollte das G…