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Jungchen, nach Article III Sec. 12 der Verfassung sind der Governor und sein Stellvertreter vollwertige Mitglieder der Legislature. Ein Ausscheiden aus dieser also verfassungsrechtlich weder geboten, noch ausgelöst oder vorgesehen. Demnach war ich vor dem Amtsantritt als Governor Mitglied, während meiner Amtszeit und bin es nun wieder. Ich wiederhole also: Nay.