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Gerade beim letztem Punkt unterstütze ich Mr. Xanathos' Argumentation. Auch einer Geldwäsche durch die Inbeanspruchung ausländischer Konten sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Ansonsten unterstütze ich bis auf Kleinigkeiten den Gesetzesvorschlag. Im Federal Debt Refund Act bitte ich, in Art I, Sec 2, par. 2 den Tippfehler in "Gesetzesverkpndung" auszubessern und gleiches in Art II, Sec 2, par. 2 bei "Vollkstreckungstitel" vorzunehmen. Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II,…
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(Zitat) *hust*
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Vielen Dank Mr President. Ich möchte im Übrigen nochmal auf meine Anfrage hinweisen: (Zitat)
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Für Art II, Sec 1, par 2 & 3 Federal Debt Refund Act schlage ich folgende Änderung vor: (2) Die Erinnerung muss innerhalb von höchstens vierzehn Tagen nach Ablauf der Schuldfrist erfolgen. Die Inkenntnisnahme des Schuldners hat innerhalb der folgenden vierzehn Tage zu erfolgen. Aufgrund von offentischtlichen Gründen, insbesondere wegen einer Abwesenheit, verlängert sich die Frist um die Dauer der Abwesenheit, höchstens jedoch um achtundzwanzig Tage. (3) Begleicht der Schuldner die Schuld innerha…