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  • (Zitat) Der Senator ist zwar kein Delegierter, aber der Vertreter des jeweiligen Bundesstaates, so sagt es zumindest die Verfassung wörtlich. Ich weiss gar nicht, was es da rumzuinterpretieren gibt. Nur weil er den Staat vertritt, schliesst ja noch lange nicht aus, dass er Bundesbeamter ist. Und das der Staat nichts bezüglich der Wahl eines Senators zu sagen hat, ist schlichtweg falsch, denn der Staat kann suverän die Nachfolge eines abtretenden Senators für die restliche Amtszeit in Eigenregie …