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  • HandlungMit allen Unterlagen unter dem Arm erscheint Roger zum Beratungstermin bei Ulysses
  • Sehr gerne! Danke für deine Zeit und wenn du Zitronenlimonade da hast, wäre das toll! Ist immer ein kleines bißchen Zuhause wenn ich sie trinke!
  • Danke Ulysses! Praktisch möchte ich, dass es nur noch zwei Punkte gibt, eine Abtreibung straffrei aber nicht legal, durchzuführen: Bis Woche zwölf und nur wenn eine Vergewaltigung vorliegt oder das Leben der Mutter in Gefahr ist!
  • Das kommt darauf an, was die momentane Situation tatsächlich ist. Lass uns doch mal reinschauen! SimOffWo finde ich die bestehende Regelung?
  • SimOffIch konnte auch gerade erst suchen! manchmal gibt es einfach auch ein Leben Danke!! Liest zügig den Zettel: Sec. 8 Abortion (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Sektion 7 mit …
  • Das ist auf jeden Fall eine Hintertür, die wir schliessen sollten! 3.1 würde ich in so fern verkürzen, dass körperliches und geistiges Wohl nicht mehr gilt! Lebensgefahr ja, aber nichts anderes mehr weil es Interpretationsmöglichkeiten von Seiten der Ärzte möglich macht!
  • Scheint mir ein guter Kompromiss! Würdest du mitgehen, wenn wir das auch beim Thema " Abschluss der Nidation", formulieren? Würde dann so aussehen: Sec. 8 Abortion (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die T…
  • Was sagst du dazu Ulysses?
  • Gut, dann nehmen wir die zwölf Wochen wieder hinein, außer bei der Frage der körperlichen Probleme, da werden es acht Wochen. Könntest du dann mitgehen?
  • Dann würde er so aussehen: Sec. 8 Abortion (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Sektion 7 mit Strafe bedroht ist. (2) Schwangerschaftsabbruch ist ein Verbrechen der Klasse D, begeht…