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Ich glaube wir haben da was vergessen Section/Article 3: The Commissioner (Elections) / Le Préfet (Élections) (1) Der Präfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen, allgemeinen, unabhängigen und geheimen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt oft möglich. Die Wahltermine sind so anzusetzen, daß die Wahlen jeweils am zweiten Sonntag der Monate Januar, April, Juli und Oktober enden. UUUPS *g* edit: bzw. Januar ist j…