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Mir fehlt die klare Regelung dass Nachfahren (und auch Folge-IDs) eines beispielsweise verstorbenen Schuldners nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
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(Zitat) Wo ist das gesetzlich geregelt? Und was ist mit ausgebürgerten Ex-Bürgern die Schulden bei der Bank haben? Werden hier Verwandte zur Rechenschaft gezogen?
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Werden hier nicht alle offenen Fragen beantwortet, werde ich diesem Antrag nicht zustimmen!