(Zitat von Kevin Lomax) Aus demokratietheoretischer Sichtweise ist solch eine Regelung jedoch bedenklich, da der Demos keine Mögluchkeit hat die Wahl eines einzigen Kandidaten zu verhindern.
Die Entscheidung des Obersten Gerichts hierzu ist sicherlich nachvollziehbar. Das heißt aber nicht, dass meine demokratietheoretischen Bedenken dadurch beseitigt wurden. In Alberia gibt es bspw. eine No-Option bei den Unterhauswahlen.