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  • Madam President, inwiefern besteht – unabhängig von der Höhe der Strafandrohung denn eine Regelungslücke? Die Nichtbeantwortung einer Anfrage würde ich unzweifelhaft als eine Missachtung des Kongresses sehen. Das Verfahren einer Contempt Resolution würde ich sehr begrüßen und gegebenenfalls anregen, das strafrechtliche Verfahren durch eine zivilrechtliche Erwingungsmöglichkeit zu ergänzen, die dann auch von der Legislative selbst initiiert werden könnte. Hinsichtlich der Strafandrohungen möchte …
  • Madam President, mein Vorschlag würde dahin gehen, Sec. 2 Ssc. 1 und 2 zu streichen und die neue Regelung in Ssc. 3 etwa so zu formulieren: (1) Ein Verfahren vor einem gemäß Sec. 4 zuständigen Bundesgericht wegen eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist ausschließlich durch Beschluss des Kongresses (Joint Resolution to hold [Name] in Contempt of Congress) einzuleiten. (2) Auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses nach Ssc. 1 ist das Kongresspräsidium überdies und unabhängig vom Strafverfahr…
  • Senator McQueen, Ihr Antrag ist ohne Zweifel zulässig, ich verweise aber auf die Entscheidung des Speakers zur Fortdauer dieser Aussprache bis zum 31.12. Gibt es Unterstützung für eine Verkürzung der Aussprache?