Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-16 von insgesamt 16.
-
Vielen Dank, Officers - ich nehme an, Sie werden warten Handlungnimmt seinen Platz ein und winkt dann den Gerichtssicherheitsbeamten zu sich heran. In Anbetracht der Umstände ist es angemessen, dass Mr Sokurow gefesselt bleibt. Handlungdann wendet er sich dem AG zu Counselor, Mr Sokurow wurde ordnungsgemäß belehrt, nehme ich an. Fand nach dem von Ihnen vorgebrachten Vorfall schon eine weitere polizeiliche Befragung statt?
-
Sie müssen sich gar nicht bemühen, wenn hier jemand belehrt, dann bin ich das. Und ich habe Sie soeben belehrt, dass ich in diesem Raum keinerlei Drohungen oder Andeutungen von Drohungen dulden werde. Es ist mir völlig egal, ob Sie so etwas in einem Frage- oder in einem Aussagesatz verpacken, mein Aussagesatz dazu war hoffentlich klar? Handlungversucht er es noch einmal höflich, aber bestimmt.
-
Alright then... Dann eröffne ich die Sitzung dieses Gerichts Handlunger wirft einen Blick in die Unterlagen und will schon einen Vermerk schreiben, überlegt es sich jedoch anders... und weise den Beschuldigten zunächst darauf hin, dass gegen ihn der dringende Tatverdacht zumindest des versuchten Mordes und der vollendeten Geiselnahme besteht. Die Staatsanwaltschaft wird das gleich vermutlich noch ausbreiten, aber ich möchte Sie schon vorab darüber belehren, dass hier eine mehrfache lebenslänglic…
-
U.S. District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana as State Court) Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge --- MOTION TO APPOINT LAWYER -- In the Habeas Corpus hearing The People of Laurentiana vs. Mr Alexandr W. Sokurow residing in Laurentiana the U.S. District Court for Laurentiana, acting as State Court of Laurentiana - The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following O R D E R 1. Dem Beschuldigten wird Mr Jame…
-
Alright then. Handlunger macht ein kleines Häkchen in der Akte Dann bitte ich zunächst den Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Vorwürfe und die Beweise gegen den Beschuldigten vorzulegen, soweit das der derzeitige Ermittlungsstand zulässt. Danach hat dann der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zu dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und zu seiner Inhaftierung zu äußern.