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  • May it please the Court, ich kann mich relativ kurz fassen. Mr. Donovan irrt sich hinsichtlich der streitentscheidenden Norm. Diese ist nicht Art. I Sec. 5 Ssec. 4 FEA, der die Erfordernisse für die Eintragung in das Wählerverzeichnis festlegt. Die streitentscheidende Norm ist Art. I Sec. 4 Ssec. 5 FEA, die da lautet: "Jeder Wahlberechtigte wählt in dem Bundesstaat, in dem er zu Beginn des Monats der Wahl seinen Hauptwohnsitz hat." Stichzeitpunkt war der 01.07.2015 um 00:00:00 Uhr. Mr. Varga tra…
  • Ich häng mich an, werter Kollege. Falls Sie noch nichts vor haben, es gibt ein nettes Sushi-Lokal um die Ecke, Ihr Drink würde auf mich gehen.