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  • Die angedachte Lösung halte ich für wenig demokratiefördernd, aber die Demokraten in Freeland werden sich schon etwas dabei gedacht haben.
  • Das können die nach Art. IV Sec. 7 SSec. 3 des Citizenship Act berechtigten Bürger schon jetzt. Vielleicht liest den mal jemand, bevor er oder sie meint, die Rechtslage sei unklar. Bundesrecht bricht Staatenrecht, Sache erledigt.
  • Mir Ihrem Antrag hebeln sie die demokratische Mitwirkung der Bürger Freelands an der Nachbesetzung des Senatorenamtes auf. Im schlimmsten Falle, der Nichtannahme des Mandats, wäre der Senator Freelands fast sechs Monate lang von des Gouverneurs Gnaden, aber nicht demokratisch legitmiert. Nicht ohne Grund hat beispielsweise New Alcantara eine solche Regelung abgeschafft. Ich sehe übrigens überhaupt keinen Grund für diese Regelung: Die State Assembly hat jetzt binnen 24 Stunden nach Nominierung du…
  • In Anbetracht der unreflektierten Parteiloyalität der freeländischen Demokraten (einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel) bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mich mit erfolgsversprechenderen Dingen zu beschäftigen.
  • Madam Speaker, ich möchte mich schon wieder zu Wort melden, da ich es für notwendig erachte: Ihr überarbeiteter Antrag ist m.E. bundesrechtswidrig. Es gibt entweder einen Senator oder es gibt keinen. Einen "Senator auf Abruf" lässt das Bundesrecht nicht zu. Die Bundesstaaten können das Mandat nur dauerhaft und nicht auf Widerruf nachbesetzen.
  • Ich beziehe mich auf Art. V Sec. 1 des Federal Election Act. Der Free State besetzt das Amt des Senator ausschließlich "neu" (Art. IV Sec. 4 SSec. 1) und kann nicht regeln, wann der Senator es wieder verliert. Edit: Bitte.