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Suchergebnisse 1-7 von insgesamt 7.

  • Charmoisé v. USEO

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    HandlungDr. Sándor Nagy tritt vor den Richter. Your Honor, Ich melde mich hiermit als Vertreter des Beklagten anwesend. HandlungÜberreicht dem Richter eine entsprechende Vollmacht. POWER OF ATTORNEY Hiermit bevollmächtige ich Attorney-at-law Dr. Sándor Nagy mich in der Angelegenheit Charmoisé, Giselle vs. Blige, Director of the US Electoral Office in vollem Umfang rechtlich zu vertreten. Michael Blige; November 11, 2014 Zunächst einmal möchte ich anmerken, das mein Mandat zutiefst über den Umsta…
  • Charmoisé v. USEO

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    HandlungSortiert seine Akten.
  • Charmoisé v. USEO

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    Your Honor, Die Wählbarkeit der Klägerin, sowie ihre Legitimation ein Wahlamt auf Bundesebene auszuüben wird nicht bestritten, insofern sind die Ausführungen der Klagevertreterin ebenso irrelevant wie es die Entscheidung dieses Gerichts schlussendlich für diese Wahlen in der hinsichtlich ihrer praktischen Wirkung sein wird. Relevanz würde aber hingegen im Falle der Durchführung von Senatswahlen in einem der betroffenen Staaten Astoria State oder Freeland entstehen, oder selbstverständlich im Fal…
  • Charmoisé v. USEO

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    Your Honor, Ich bitte darum die Ausführungen der Klagevertreterin erwidern zu dürfen.
  • Charmoisé v. USEO

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    HandlungSchickt sich an das Wort zu ergreifen. SimOffAber erst im Laufe des morgigen Tages.
  • Charmoisé v. USEO

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    Your Honor, Zunächst einmal freue ich mich natürlich darüber dass die Klagevertreterin die Sinnlosigkeit der Klage aufgrund der Irrelevanz der Entscheidung in diesem Fall selbst einräumt und verzichte daher auf eine detaillierte Erwiderung der in diesem Fall irrelevanten Aussagen der Klagevertreterin. Anzumerken ist aber dass die Aussage, Ms. Giselle Charmoisé sei bereits am 1. November Staatsbürgerin gewesen nicht zutrifft, ganz im Gegenteil übrigens zu den zuvor durch die Klagevertreterin aufg…
  • Charmoisé v. USEO

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    Your Honor, Viele in diesem Land fragen sich zurecht, warum wurde diese Klage überhaupt eingereicht? Sagt die Klagevertreterin doch selbst, dass es keinerlei Unterschied macht ob nun Ms. Giselle Charmoisé oder Ms. Ivonne Charmoisé wahlberechtigt ist. Warum wird hier ein Prozess einer einvernehmlichen Lösung vorgezogen? Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass seitens der Klägerin zu keiner Zeit eine einvernehmliche Lösung gesucht wurde. Und es stimmt, bei diesen Wahlen macht es keinen Untersch…