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Ich persönlich finde, die Übernahme des BGB ist keine schlechte Idee. Klar, sie verwischt den Gedanken der Simulation, aber sie hat den Vorteil, dass man mit wenig Aufwand auf eine hochentwickelte Rechtsordnung zurückgreifen kann. Diese ratelonische Kodifikation orientiert sich ja ebenfalls am BGB, wobei ein großes Plus daran ist, dass sie sich an µN-Verhältnisse anpasst, etwa durch den Einschluss unkörperlicher Dinge (Das sind im µN-Bereich so ziemlich alle) unter den Begriff "Sache".