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  • Die Kompetenzfrage ist in der Tat nicht ganz eindeutig. Klar, Verteidigung ist Bundessache. Aber ob der Bund so ohne weiteres Kosten auf die Staaten abwälzen kann, steht auf einem anderen Blatt. Eventuell sollte man den Supreme Court um ein Gutachten bitten, wie er die Sache sieht, Wenn der Unterhalt der Garden für die Staaten freiwillig ist, sehe ich schon gerinegre Probleme. Vielleicht kann man das klarstellen? Noch ein terminologischer Punkt: Man sollte den "nationalen Notstand" nicht so nenn…
  • Historisch gesehen hat jeder Staat einer Nationalgarde, die aus den Milizen der Kolonialzeit hervorgegangen ist, wie Mr Andriz schon angemerkt hat. Eine ganze Reihe von Staaten hat auch ausdrückliche Regelungen über eine Nationalgarde im jeweiligen Staatsrecht, Freeland beispielsweise in Section 405 CCF. Ich würde daher vorschlagen, sich in der Bundesgesetzgebung darauf beschränken, eine Ermächtigung des Bundes an die Staaten zum Unterhalt von Nationalgarden vorzusehen, um keine Probleme mit der…
  • Also keine Freiwilligkeitsklausel?
  • Dieses Gesetz halte ich in der Form, wie es formuliert ist, für bedenklich. Es überträgt eine Aufgabe, die klar dem Bund obliegt, nämlich den Unterhalt von Streitkräften, teilweise auf die Staaten, mit entsprechenden Kostentragungspflichten. Der Vergleich zu den RL-USA mit den dort bestehenden Nationalgarden zieht nicht, denn die dortige Verfassung nimmt an zahlreichen Stellen auf die Milizen, aus denen die Garden hervorgegangen sind, Bezug.