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  • Mister Speaker, ich schließe mich vollumfänglich den Ausführungen des ehrenwerten Senators meines Heimatstaates an. Allerdings habe ich, ebenfalls als Mensch mit wenig juristischem Fachwissen, zwei Fragen: 1. Ist es den Bundesstaaten dann zukünftig möglich über die Ausübung z.B. der Todesstrafe selbst zu entscheiden? 2. Was passiert dann, wenn es doch mal einen realen Fall gibt? Wenn z.B. ein Mord in Bundesstaat A durch den Täter aus Bundestaat B geschieht. Greift dann der UPC oder das Strafrech…