Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 25.
-
HandlungSie antwortet, dass es in diesem Falle darum gehe, dass Einzelfälle, die nicht näher spezifiziert seien, im Zweifel aufzuklären sind. Es gäbe hier also zwei Möglichkeiten: Entweder, die Einzelfälle werden abschließend im Gesetz benannt, so dass die Exekutive bei der Auslegung in klar definierten Grenzen agiert oder Einzelfälle werden ausgeschlossen. Die Alternative ist die hier Vorgeschlagene: Das Vorliegen besonderer Gründe gerichtlich feststellen lassen. Mitchell möge ihr daher mitteil…