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  • Werden wir einfach mal konkret hinsichtlich der Auflage: Ich schlage eine Verjährung. Wir könnten auch eine Ersitzung überdenken, 24 bis 36 Monate. Kehrt der ursprüngliche Inhaber zurück, wird er gleichebrechtigter Partner, das Unternehmen basiert immerhin auf seiner Idee, und kann selbst entscheiden, wie es weitergehen soll. Je mehr Liebe/Engagement in die Ausgestaltung des Unternehmens gesteckt wurde, desto höher sind die Hürden; entweder in zeitlicher Hinsicht oder angesichts der Mehrheitsver…