Also im Gesetz steht ja, dass die "Bürger" der betreffenden Stadt wählen dürfen. Das impliziert für mich den Besitz des aktiven Wahlrechts und ich käme auf 4 Wahlberechtigte
(Zitat von Platzmeister) Damit würde ich mich auch auskennen, das hab ich mal benutzt. Nur so mal in den Raum geworfen, für den Fall dass irgendwas nicht klappt