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Mr. Chairman, sollte Article II, Section 1 (1) das Höchstmaß in << lebenslange Freiheitsstrafe >> geändert - sowie in Section 1 (2) << mit der Todesstrafe oder >> gestrichen wird, hätte ich ein Problem weniger mit diesem Antrag von Governor Brandenburg. Ein weiteres Problem ist jenes, ich sag es ganz frei, dass ich noch immer nicht den ganzen Bill "durchgearbeitet" habe Aber der obige Punkte ist wirklich ausschlaggebend, davon kann ich nicht abweichen.