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  • District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana) Port Virginia - July 27th, 2013 Criminal Case Office of the U.S. Solicitor General Newman Building | July 26th, 2013 File No. II CP 2013/01 The People v. Thomas McTavish Mr. Thomas McTavish, wohnhaft in Port Virginia, Laurentiana, wird angeklagt: - eine andere Person unmittelbar mit gegenwärtiger Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit bedroht zu haben (Assault, Chap. 2, Art. II, Sec. 1, FPC); - eine and…
  • Im Eifer der Arbeit habe ich doch glatt vergessen, dass heute Samstag ist. Eine so wichtige Frist sollte nicht an diesem Tag enden. Ich verlängere die Frist für den Angeklagten bis Montag, den 29.07.2013, um 24:00 Uhr, sich in der Schuldfrage zu erklären.
  • Der Angeklagte hat die Schuld nicht eingestanden. Frau Staatsanwältin ...
  • Frau Staatsanwältin, ich muss es leider von ihm oder seinem bevollmächtigten Verteidiger hören oder in formloser Schriftform, jedoch mit Datum und Unterschrift vorliegen haben. Ich brauche seine Äußerung, nicht nur Ihr Hörensagen. Na gut, da es sich hier um einen Kommunikationsfehler handelt, gebe ich nochmal bis 18 Uhr Zeit.
  • Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt und seine Schuld bekannt. Die Regierung beantragt die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 14 Tagen, ausgesetzt zur Bewährung. Durch das Schuldbekenntnis gehe ich davon aus, dass die Verteidigung sich diesem Antrag anschließt. Das Gericht vertagt sich auf Donnerstag, den 1. August 2013, um 09:00 Uhr zur Bekanntgabe des Strafmaßes. *Hammer*
  • District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana) Port Virginia - August 1st, 2013 Criminal Case the People vs. Thomas McTavish Judgment Der Angeklagte ist schuldig des tätlichen Angriffs und der Nötigung; Chap. 2 Art. II Sec. 1 & Art. IV Sec. 6 Federal Penal Code. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Tagen verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. I. Facts 1. Die Regierung legte folgenden Tathergang zugrunde: Der Angeklagte…
  • Mr. McTavish, ich kann mir vorstellen, dass sich häufig wiederholende Demonstrationen vor dem eigenen Arbeitsplatz durchaus lästig sein können. Doch das Recht, seine Meinung allein und mit anderen zusammen in der Öffentlichkeit frei äußern zu dürfen, verlangt von den anderen, auch unliebsame Äußerungen zu ertragen. Sollten Sie in Zukunft den Wunsch verspüren, von einem Wasserschlauch Gebrauch zu machen, dann bitte nur in ihrem privaten Garten. Das Recht, auf öffentlichem Grund demonstrieren zu d…