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  • Das ich Ihre Argumentation in dieser Sache für - freundlich ausgedrückt - unschlüsssig und verfassungsmäßig nicht halbbar halte, dürfte Ihnen aus meinem Wortbeitrag im Kongress bereits klar sein. Ich halte ihre Form der Argumentation für eine bewusste Umkehrung der Verfassungsvorschrift, Mr. Attorney General - Sie versuchen, ein von Ihnen gewolltes Ziel krampfhaft durch eine Argumentation anhand des Verfassungstextes zu unterlegen, die es so nicht gibt. Es braucht kein "Bundesargument" und kein …