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Gaius hat sich entsprechende Stellen in der Verfassung von LA markiert. Art. II Sec. 1 Die Gewalten des Staates Laurentiana sollen geteilt sein in drei gesonderte Bereiche, von denen jeder einem eigenständigen öffentlichen Organ anvertraut ist. Jene sollen sein die gesetzgebende zum einen, die vollziehende zu einem anderen, und die rechtssprechende zu einem anderen. Art. II Sec. 2 Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten …
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Madam Chief Justice, ich möchte gern doch noch beide Seiten einmal hören. Nach Art. VI Sec. 1 Ssec. 4 der USC muss die Legislative auch in den Staaten entweder durch geheime Volksabstimmungen erfolgen oder durch eine demokratisch legitimierte gesetzgebende Körperschaft. Wenn es keine Volksabstimmungen sind, dann muss es eine Körperschaft sein. Der GC in LA ist demnach keine bloße Volksversammlung im Sinne einer Versammlung des Volkes, um dann geheim abzustimmen, sondern eine Körperschaft, die au…