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  • Vielen Dank, Jessica, ich übernehme an dieser Stelle. Mr. Speaker, Sie segeln mit Ihrem Gedankenspiel meilenweit am Thema und Problem vorbei. Niemand stellt in Frage, dass der Oberste Gerichtshof die verfassungsmäßige Kompetenz hat - und haben soll - solche Gesetze für nichtig zu erklären, die nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Allein, er braucht dazu nach der Verfassung einen Kläger, der geltend macht, dass er durch ein verfassungsmäßiges Gesetz in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Der …
  • Mr. Speaker, die Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofes, die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer einfachgesetzlichen Rechtsnorm bedürfe keines expliziten Antrages einer Partei folgt wenn, dann allenfalls aus einer planwidrigen Regelungslücke, die der Kongress bei der Ausübung seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. V, Sec. 2, SSec. 3, U.S. Constitution, gelassen hat. Die Verfassung bestimmt nur, was der Oberste Gerichtshof entscheiden darf, wie er das jedoch zu tun hat, überträgt s…