Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-11 von insgesamt 11.
-
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, eine Bemerkung vorab: Die Aussprache über diesen Gesetzentwurf wird wohl unausweichlich eine mittlere "Sim-Schweinerei" werden, dafür wäre das dabei herauskommende Gesetz aber anschließend entsprechend "sauber." Ich bitte die ehrenwerten Mitglieder des Hohen Hauses entsprechend um Verständnis. Der Gesetzentwurf geht auf eine Idee des US-Justizministeriums zurück, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafrechtspflege neu zu def… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, der ehrenwerte Representative denkt hier offenbar nicht "sim-schweinisch" genug, um die Intention des Gesetzes zu verstehen. Wie erkläre ich das verständlicher? In den Vereinigten Staaten leben - Stand heute - 18 "reale" Bürger, und ca. 150 Millionen "virtuelle" Bürger. Nehmen wir einmal das Erdbeben, das kürzlich Assentia erschüttert hat: Das war ein "virtuelles" Erdbeben, unter dem "virtuelle" Bürger Astors, mit ihren Häuser usw. zu leiden hatten. Und genauso wie es manchmal v… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, genau der von dem Representative zitierte Passus ist sozusagen der Preis dafür, das Gesetz rein sim-on zu halten. Man könnte in mehreren Sätzen - oder einem Monstersatz - erklären, dass der Bund zuständig ist, wenn eine Straftat durch "ID" im "Forum" tatsächlich begangen oder "simuliert" wurde usw. Oder man baut so eine Klausel ein, die dann zur Anwendung kommen soll, wenn es darum geht, dass ein "realer" Bürger tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen hat, oder eine Straftat - si… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, kein Staat müsste auf Grund dieses Gesetz irgendwas tun. Es gäbe denjenigen Staaten, die Interesse daran haben, die Möglichkeit, eine eigene Strafrechtspflege auszugestalten, was zur Vielfalt des Föderalismus in Astor beitrüge, ohne dass für den Betrieb des Gesamtstaates notwendige Aufgaben nicht mehr wirksam geregelt wären, oder der Bund Aufgaben verlöre. Es ist eine reine Win-Win-Situation. Für Vorschläge, wie man die Regelungen des Gesetzes besser formulieren kann, bin ich je… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, ich finde es immer etwas seltsam, wenn Politiker in einem föderativen Staat einen "Flickenteppich" beklagen. Denn genau das ist doch der Sinn eines föderativen Staates: Dass jeder seiner Gliedstaaten gewisse Dinge für sich regeln kann. So wie es jeweils die örtliche Bevölkerung für sinnvoll hält, ohne Rücksicht auf Leute am anderen Ende des Landes nehmen zu müssen. Der Versuch, die Zuständigkeit für das Strafrecht per Verfassungszusatz auf die Staaten zu übertragen, ist damals r… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragSimOffIch geb's auf ... (Nein, das bedeutet keine Rücknahme des Antrages, ich gebe nur die Diskussion an dieser Stelle auf, bis einige Leute begriffen haben, wie Astor funktioniert. -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, gerne gehe ich die von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte der Reihe nach durch: Die Verfassungsväter haben dem Bund das Recht zuerkannt, das Strafrecht zu setzen. Es wird also exklusiv dem Bund vorbehalten. Der eine oder andere Gouverneur würde sicherlich gerne eigenes Strafrecht setzen, das ist aber gemäß der Verfassung nicht möglich und für mich auch kein Argument etwas an dem Status quo zu ändern. Ich würde es zum Beispiel begrüßen, wenn der Kongress inhaltlich mehr Befugnisse… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, ich vermag der Verfassung nicht zu entnehmen, an welcher Stelle genau sie es dem Bund verbietet, die Staaten gesetzlich zu ermächtigen, auch auf einigen der im zugewiesenen Gebiete gesetzgeberisch tätig zu werden? Wenn die Verfassung bestimmt: "Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend [unter anderem] die Straf-,… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, für manche wäre es anscheinend kein Problem, wenn effektiv die Bundesregierung im Verein mit den Gouverneuren die Gesetze des Bundes machen würde, indem man diese Leute einfach nebenbei noch im Kongress sitzen lässt - aber diese Frotzelei geht nun nicht in Richtung des Speakers, der in dieser Sache ja auf der Seite der Guten steht. Also zur eigentlichen Frage: Die Bundesverfassung kennt zwei Richtungen der Gewaltentrennung, horizontal und vertikal. Die horizontale Gewaltenteilun… -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, besser als die Senatorin für Freeland hätte ich es nicht erklären können. -
S. 2013-061: Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Bill
BeitragMadam President, zu den Fragen des ehrenwerten Congressman aus Assentia: Ad 1) Ja, soweit die Staaten durch das Gesetz ermächtigt werden, eigene Strafgesetze zu erlassen, bestimmen sie selbstverständlich selbst, ob sie in diesen die Todesstrafe androhen wollen, oder nicht. Die Androhung der Todesstrafe auf Bundesebene bleibt davon unberührt, für jene Fälle, die der Strafverfolgung durch den Bund unterliegen, gilt unabhängig vom Tatort oder Wohnsitz des Täters das Strafrecht des Bundes. Ad 2) Für…