Beiträge von Aspen Campbell Lockerby

    Mr. Senator,


    rein philosophisch betrachtet könnte ich mich der Überzeugung des ehrenwerten Former Justice Sandoval eigentlich nur anschließen. Rein praktisch betrachtet erachte ich das Prinzip, den Supreme Court ausschließlich mit Haupt-IDs zu besetzten, jedoch für nicht realisierbar. Maßgeblich auch deshalb nicht, weil ich die Besetzung des Supreme Court als Kollegialgericht für ebenfalls wichtig, und im Zweifel sogar für wichtiger halte, als dessen Besetzung mit Haupt-IDs.


    Auch wenn die Zulassung von Neben-IDs zu höchsten Verfassungsämtern einerseits sicherlich an gewissen Grundfesten eines micronationalen Gemeinwesens rührt, so halte ich das ausnahmsweise aus dem Grunde für tolerabel, als dass der Supreme Court ja - anders als Kongress und Bundesregierung - ohne eigenen Willen ist. Wie groß sein Einfluss auf die Geschicke der Vereinigten Staaten letztlich ist, hängt allein davon ab, welche Fragen die Politik ihm zur Beantwortung vorlegt.


    Er mag in der Vergangenheit mitunter tief in die Strukturen der Vereinigten Staaten eingegriffen haben, aber das ja nicht aus eigenem Reformbestreben heraus, sondern weil er nach der Notwendigkeit dieser Eingriffe gefragt wurde!


    Ich halte es für den falschen Ansatz zu sagen, der Einfluss des Supreme Court sei so groß, er dürfe darum nicht mit Neben-IDs besetzt werden. Besser ist es, den Supreme Court nicht als Waffe im politischen Disput einzusetzen. Hält man ein Gesetz für verfassungswidrig, kann man darauf hinweisen und einen Änderungsvorshlag präsentieren. Findet dieser keine Mehrheit, lässt sich vielleicht ein Kompromiss finden, wie man das strittige Gesetz so ändern kann, dass alle Bedenken ausgeräumt und Beteiligten zufrieden sind. Nur weil der Supreme Court Gesetze wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung für nichtig erklären kann, heißt das nicht, dass man ihm Gesetze im Zweifelsfall sofort zur Prüfung vorlegen muss.


    Der Supreme Court sollte gar kein Teil der Tagespolitik sein, sondern nur eine Art "Reservegewalt". Idealerweise befasst sich nur selten einmal mit eher auf einzelne praktische Vorgänge oder Abläufe bezogenen Streitigkeiten zwischen zwei öffentlichen Organen oder einem Bürger und einem öffentlichen Organ, während die "großen", politischen Entscheidungen auch von und in der Politik getroffen werden.


    Für ein Gericht mit diesem praktischen Betätigungsfeld würde es allerdings naturgemäß wiederum schwierig, ausreichend Haupt-IDs als Richter zu rekrutieren. Denn immerhin sollten die Richter am Supreme Court schon Persönlichkeiten sein, die nicht nur juristische Kenntnisse besitzen, sondern auch den Vereinigten Staaten verbunden sind, und nicht nur regelmäßig vorbeischauen ob ein Fall anhängig geworden ist und ansonsten nur einen vierwöchentlichen Aktivitätspost zum Erhalt ihrer Staatsbürgerschaft absenden.


    Andererseits denke ich jedoch, dass der Supreme Court nicht allein mit einem Einzelrichter - für welche Funktion sich vielleicht noch eine entsprechend geeignete Haupt-ID fände - besetzt werden sollte. Z. B. sechs Augen, bei einem dreiköpfigen Spruchkörper, sehen mehr als zwei. Im Kongress kontrollieren sich zwei Kammern gegenseitig, sowie die Mitglieder jeder Kammer untereinander. Dem Kongress als Ganzem steht wiederum das Weiße Haus zwecks wechselseitiger Kontrolle gegenüber. Die Einbindung des Supreme Court in dieses System wechselseitiger Kontrolle muss begrenzt sein, damit weder Volkssouveränität durch Richtersouveränität ersetzt wird, noch die Politik Einfluss auf die Rechtssprechung gewinnt. Umso wichtiger ist eine interne Kontrolle und Balance des Supreme Court.


    Nach alledem lässt sich im Ergebnis festhalten: idealerweise wäre der Supreme Court mit mehreren Haupt-IDs besetzt. Da dieses Ziel nicht erreichbar ist, stellt sich die Frage nach dem zweitbesten Weg: eine Haupt-ID oder ein Kollegium von Neben-IDs?


    Ich ziehe aus genannten Gründen zweiteres Modell vor.


    Soweit Bedenken gegen meine Ernennung bestehen, da ich keine Haupt-ID bin, kann ich nur daran erinnern: der Supreme Court ist nicht dazu da, Politik zu machen. Dazu hat der Präsident mich nicht vorgeschlagen, und dazu habe ich meine Nominierung nicht angenommen. Wie weitreichend der Supreme Court während meiner Amtszeit vielleicht in die Politik eingreifen wird, das liegt in den Händen der Politiker.


    Mein Ziel als Richterin wäre es, wenn eine anderweitige Einigung der Beteiligten nicht erreichbar ist, den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit durch eine Entscheidung ihres Streits zu bewahren, und mehr nicht.


    Ich denke, dieser Aufgabe wäre auch ein im Falle meiner Ernennung nun erst einmal mehrheitlich mit Neben-IDs besetzter Supreme Court gewachsen. Wem das Magenschmerzen bereitet, der sollte sich wie bereits dargelegt eher fragen, warum dem Supreme Court in der Vergangenheit so viel tatsächlicher Einfluss gegeben wurde, indem man politische Auseinandersetzungen vor ihm anstatt im Kongress und der Öffentlichkeit ausgetragen hat.

    Ms. Lockerby,


    inwiefern kann der Senat davon ausgehen, dass Sie Ihr Amt kontinuierlich ausführen, wenn Sie schon bei der Vertretung Ihrer eigenen Klienten offensichtlich Probleme haben?


    Mr. Senator,


    ich kann betreffend die Kontinuierlichkeit meiner Amtsführung letztlich keine bessere oder schlechtere Garantie geben als jeder andere gewählte oder ernannte Amtsträger seinen Wählern bzw. seinem Vorgesetzten.


    Und zu Angelegenheiten betreffend Mandate, welche ich als Rechtsanwältin bearbeitet habe, sind mir jedwede Äußerungen aus berufsethischen Gründen versagt, ich bitte um Ihr Verständnis.

    Madam Senator,


    zu meinem juristischen Werdegang: nach Erwerb des B.A. in Politikwissenschaft im Jahre 2000 habe ich an der Law School der Athena University in Astoriatown Jura studiert und das Studium 2002 mit dem Grad des Juris Doctor abgeschlossen. Im gleichen Jahr habe ich vor der Rechtsanwaltskammer des Staates Hybertina das Anwaltsexamen abgelegt und bin in die 1969 u. a. von meinem Vater mitbegründeten Sozietät Lockerby, Actner & Kline eingestiegen, zunächst als Junior Associate, ab 2006 als Senior Associate. Während der Amtszeit von Präsident Cunningham ruhte meine Tätigkeit in der Kanzlei auf Grund meiner Berufung zur Solicitor General, nach dem Ausscheiden aus diesem Amt bin ich wieder als Rechtsanwältin in meine Kanzlei zurückgekehrt.


    Zu meinen Prinzipien bei der Auslegung der Verfassung: ich würde sagen, ich folge dabei einer Variation der historisch-teleologischen Methode. Ich suche nicht nur im Verfassungstext, sondern durchaus auch in den diesem zu Grunde liegenden politischen und philosophischen Gedankengut seiner Schöpfer nach der meiner Überzeugung richtigen Auslegung, und stelle dabei im Zweifel stets auf deren Ziel, anstatt ihre Methoden ab, und bedenke ebenfalls, wie sie eine Materie geregelt hätten, wenn die Frage sich zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfassung bereits gestellt hätte, oder aber ein bestimmtes Mittel oder Weg sich dem angestrebten Ziel als hinderlich, wenn nicht gar schädlich erweist.

    Ich hätte zwar eine andere Entscheidung getroffen, nämlich einen Sonderermittler beauftragen und dem Präsidenten lediglich Mitteilung über meine eigene Befangenheit gemacht, aber auch die Entscheidung, die gesamte Sache nach oben abzutreten ist nicht wirklich falsch, nur unpraktisch. Melden macht frei und belastet Vorgesetzte, aber Abtretung noch mehr. ;)


    Ein von mir beauftragter Sonderermittler hätte die Begründetheit der Besorgnis einer Befangenheit meiner Person sicherlich auch nur höchst unzureichend aus der Welt geschafft. Schließlich hätte dabei immer noch der Verdacht im Raum gestanden, ich hätte einen nur nach meinen Weisungen arbeitenden Sonderermittler ausgewählt. Oder gar einen solchen, der nur meine Schriftsätze unterzeichnet.


    Besser war es also, die Sache gleich vollständig an die nächste zuständige und besetzte Stelle abzugeben.

    Es könnte wohl so ziemlich jeder Einwohner der Vereinigten Staaten zu Ihnen gesprochen haben. Denn wer, der in den Vereinigten Staaten lebt, kannte Sie und Ihre unverwechselbare Art nicht?


    Seit Ihrem Rücktritt als Senator sind die Einschaltquoten der Fernsehnachrichten nämlich rasant in den Keller geschossen. Früher waren die Pflichtprogramm, denn jeder wusste: "Ich muss wenigstens einmal am Tag die Nachrichten schauen, Senator Wells könnte ja irgendwo aufgetreten sein und mal wieder was Dummes gesagt haben!"

    Oder zu deutsch : Sie weigern sich Ihren Job zu machen und leiten ihn an jemanden weiter, der seine unendliche Gesetzeskenntnis und seine unendliche Fähigkeit dieses Land zu regieren in letzter Zeit irgendwie nur sehr selten gezeigt hat. Sehr stark.


    Mr. Wells, es weiß längst noch der Dümmste, dass Sie ebenso viel juristischen Sachverstand besitzen wie eine Portion Bockwurst mit Kartoffelsalat und ebenso viel Fingerspitzengefühl und Sozialkompetenz wie ein Vogone. Das müssen Sie wirklich niemandem mehr demonstrieren, und daran müssen Sie auch nicht täglich erinnern.


    Ihre Wahnvorstellung, dass die Vereinigten Staaten eine diktatorische Bananenrepublik seien, sei Ihnen gegönnt. Jedem Tierchen sein Plaisierchen. Aber auch damit müssen Sie die Öffentlichkeit nicht penetrant belästigen, vor allem nicht als Antwort auf einen tatsächlichen Gegenbeweis.


    Meiner Behörde ist eine Strafanzeige gegen eine Angestellte jener Anwaltskanzlei zugegangen, in der ich selbst vor meiner Berufung zur Solicitor General tätig war und nach Ende meiner Amtszeit wieder tätig werden werde. Während der Zeit unserer gemeinsamen Tätigkeit für die Kanzlei Lockerby, Actner & Kline haben die Beschuldigte und ich uns auch privat angefreundet. Aus diesem Grund sehe ich mich selbst nicht als geeignete Person für die Durchführung des allfälligen Ermittlungsverfahrens und ggf. Vertretung der Anklage vor Gericht.


    Dass Sie sich selbst für einen "endgeilen Oberchecker" halten, der alles kann und weiß, immer Recht hat, niemals Fehler macht usw. wissen wir selbstverständlich auch alle. Mein Selbstbild sieht indes anders aus. Ich bin nur ein Mensch, aber immerhin ein Mensch mit genug Anstand, Ethos und Selbstbewusstsein um zur Seite zu treten, wenn ich im Weg stehe. Und einem ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verfahren gegen Ms. Naomi Fox stünde ich meines Urteils im Wege, wenn ich mich daran beteiligte.

    Aber der ist och jetzt schon hoffnungslos überlastet ... Bauen Sie lieber das Kollegium der Federal Attorneys aus. :)


    Ich werde mit Sicherheit keinen von mir ausgesuchten Bundesanwalt berufen, damit dieser als erstes in einer Strafsache gegen eine Anwältin aus jener Kanzlei ermittelt, für welche ich vor meiner Ernennung tätig war. Da höre ich jetzt schon gewisse naseweise junge Leute schreien, dass so ein Vorgang doch ein abgekartetes Spiel sei. ;)


    Die Anzeige wurde aufgenommen und wird dem Präsidenten zugeleitet mit dem Hinweis, dass ich selbst aus persönlichen Gründen in der Sache nicht tätig werden kann. Wie der Präsident dann weiter verfährt, ist seine Sache. Ich halte mich da gänzlich heraus.

    United States of Astor



    The Office of the Solicitor General


    In dem Rechtsstreit

      Redwick v. Atakapans

    meldet sich das Office of the Solicitor General für den Beklagten. Die Bevollmächtigung ergibt sich aus dem Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 06.02.2011.


    Es wird beantragt, die Erteilung eines Writ of Certiorari

      abzulehnen.

    Die Klage ist wegen fehlender Passivlegitimation des Beklagten unzulässig.


    Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit des durch den Beklagten am 26.02.2011 gegen ihn ausgesprochenen Hausverbotes im Weißen Haus in Astoria City.


    Dabei verkennt die Prozessbevollmächtigte des Klägers jedoch bereits im Passivrubrum, dass der Beklagte auch in seiner Eigenschaft als Stabschef des Weißen Hauses nicht Inhaber des Hausrechts im Weißen Haus ist. Dieses wurde auch durch den Organisationserlass des Präsidenten vom 06.02.2011 nicht auf die vom Beklagten geleitete Behörde, das Exekutivbüro des Weißen Hauses, übertragen, sondern ist beim Präsidenten verblieben.


    Der Ausspruch des Hausverbotes erfolgte mithin nicht durch das Exekutivbüro des Weißen Hauses, vertreten durch den Beklagten als dessen Leiter, sondern durch den Präsidenten, vertreten durch den Beklagten als seinen mit der Durchführung einer Veranstaltung - hier einer Pressekonferenz - im Weißen Haus betrauten Mitarbeiter.


    Der Beklagte hat hier keine der von ihm geleiteten Behörde durch Rechtsnorm übertragene selbstständige exekutive Befugnis ausgeübt, sondern ausschließlich als unmittelbar weisungsgebundener Beauftragter des Präsidenten gehandelt.


    Urheber des angefochtenen Hausverbotes ist somit weder die vom Beklagten geleitete Behörde, noch dieser persönlich, sondern allein der Präsident der Vereinigten Staaten. Der Beklagte hat gegenüber dem Kläger ausschließlich als selbst willenloser Bevollmächtigter fremden Willen artikuliert und vollzogen.


    Dachte man die Vorstellung der Klägerbevollmächtigten zu Ende, dass der Beklagte zur Abwehr eines Antrages auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des gegen den Kläger ausgesprochenen und vollzogenen Hausverbotes passivlegitmiert sei, hätte diese im Wege der subjektiven Klagehäufung auch die Beamten des US Marshal Service, welche das Hausverbot in Gestalt der Hinausführung des Klägers aus dem Weißen Haus vollzogen haben, in Anspruch nehmen müssen.


    Dass sie dies nicht getan hat zeigt bereits auf, dass auch ihr selbst zumindest die zur fehlerhaften Passivrubrumierung und somit im Ergebnis zur Unzulässigkeit der Klage führende rechtliche Konstellation im Prinzip sehr wohl bewusst ist.


    Der Beklagte hat hier nicht aus eigenem Recht, das er im Falle der Anfechtung gerichtlich verteidigen kann, gehandelt, sondern allein das einem anderen zustehende Recht in dessen Auftrage und auf dessen Verantwortung ausgeübt.


    Die Rechtswidrigkeit der von ihm verfügten Entscheidung kann ihm gegenüber nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Die gegen ihn gerichtete Klage ist somit unzulässig, die Erteilung eines Writ of Certiorari entsprechend abzulehnen.


    Aspen Campbell Lockerby
    United States Solicitor General