Beiträge von Gianluigi di Astoria

    Gut. Leider werde ich nun mit sofortiger Wirkung von meinem Amt zurücktreten.
    Da damit auch die Rückgabe meiner Staatsbürgerschaft verbunden sein wird, stehe ich für keine Amtshandlungen mehr zur Verfügung. Vertreter-Vertreter gibts ja genug.


    Ich wünsche Astoria State und seinen Bürgern Gottes Segen und einen fähigen Governor!

    Dear Commoners,
    zur Aussprache steht folgender Antrag von Samantha Cunningham:


    Die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State,


    IM BESTREBEN, die Sortierung der aktuellen Gesetze unseres Staates übersichtlicher zu gestalten,
    MIT DEM WILLEN, dadurch die Ordnung in den wichtigen Texten Astoria States besser zu organisieren,
    UNTER DEM WUNSCH, es allen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern die Gesetze und Vorschriften Astoria States effizienter zu finden und zu erreichen,


    beschließen das was folgt:


      (1) Es wird ein Account mit dem Namen „The Astoria State“ angelegt. Dieser Account soll ab sofort dafür benutzt werden die Verfassung und die Gesetze des Staates nach ihrer Inkraftsetzung durch den Governor zu sortieren und zu verwalten.


      (2) Im Thread „V E R F A S S U N G von Astoria State“ werden die alten Verfassungen gelöscht. Es soll nur die aktuellste Version dort zu finden sein.


      (3) Der Thread „Collection of Statutes“ wird umbenannt in „Signature of the Governor“. Hier soll der Governor ab sofort die Gesetze, Verordnungen und Änderungen posten, die er so durch seine Unterschrift in Kraft setzen möchte.


      (4) Es wird ein neuer Thread „Collection of Statutes“ angelegt, in dem der Account „The Astoria State“ die gültigen Gesetze und Verordnungen hinterlegt und verwaltet. Die bereits gültigen werden dort eingepflegt.


      (5) Mit dem Erstellen des Accounts, der Umbennung der Threads und der Neusortierung von Verfassung und Gesetzen betraut die Assembly die Assemblywoman Samantha Cunningham. Bis zum Widerruf durch die Assembly oder ihren eigenen Rücktritt von dieser Aufgabe soll sie sich um diese Angelegenheiten kümmern.


      (6) Dieser Beschluss erlangt in dem Moment Wirksamkeit, in dem ihm in der Assembly bei einer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt wird.


    So beschließen es die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State.


    Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 23:50.
    Die Antragstellerin erhält das erste Wort.

    Dear Commoners,
    zur Aussprache steht folgender Antrag von Samantha Cunningham:


    Standing Orders of The Assembly, Astoria State


    Section I –Generals


    Article 1 -The Assembly
    1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Section II -Speaker


    Article 2 -Speaker of The Assembly
    1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
    2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
    3) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird immer dann durchgeführt, wenn
    a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind
    b) das Amt vakant ist oder
    c) dies zwei Drittel der Mitglieder der Assembly verlangen.
    4) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird durch den Governor durchgeführt. Ist dieser abwesend oder sein Amt vakant, übernimmt das Mitglied der Assembly, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten Bürger von Astoria State ist die Wahlleitung.


    Article 3 –Vacancies
    1) Im Falle der Verwaisung des Amtes des Speaker of The Assembly
    a) werden durch den Governor, oder bei dessen Abwesenheit oder Vakanz durch den Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Speaker eingeleitet.
    b) übernimmt der Governor pro tempore die Sitzungsleitung über The Assembly, bis ein neuer Speaker gewählt wurde.
    2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung.

    Section III -Commoner


    Article 4 -Rights and duties
    1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.


    Section IV -Course of business


    Article 5 –Discussions
    1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
    2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Speaker gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Speaker eröffnet und beendet.
    3) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und sollen höchstens 168 Stunden andauern. Der Speaker hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlaments im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
    4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Mitglieder der Assembly möglich. Ist erkennbar, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an der weiteren Aussprache besteht, kann der Speaker eine Aussprache auf eigene Initiative verlängern; Article 5/5, Satz 1 gilt entsprechend.
    5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Mitglieder der Assembly die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Speaker die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
    6) Beschlussanträge sind vom Speaker in der Form "[Discussion]Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.


    Article 6 –Votes
    1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.


    Section V -Code of behavior


    Article 7 -Rules of The Assembly
    1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 8 –Etiquette
    1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Speaker, der als Madam oder Mister Speaker zu titulieren ist.
    2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Section VI -Sanctions


    Article 9 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 10 –Monetary
    1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 11 - Prohibition of access
    1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Section VII -Final provisions


    Article 12 –Validity
    1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.


    Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 23:50.
    Die Antragstellerin erhält das erste Wort.

    Dear Commoners,
    zur Aussprache steht ein Antrag von Samantha Cunningham:


    Constitutional Amendment Act


    An Act to revise the Constitution of Astoria State.


    Article I – General modifications
    (1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
    (2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.


    Article II – Changing Artikel II
    (1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“


    (2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“


    (3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Gouverneur zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz. Erklärt der Gouverneur ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so kann das Parlament mit der Mehrheit seiner Stimmen dieses Veto zurückweisen. In diesem Fall tritt die Gesetzesvorlage unmittelbar nach Zurückweisung des Vetos in Kraft.“


    (4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


    Article III - Changing Artikel III
    Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
      (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
      (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
      (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
      (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
      (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
      (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


    Article IV - Changing Artikel IV
    Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
      (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


    Article V - Changing Artikel VI
    (1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“


    (2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“


    (3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


    Article VI – Coming into force
    Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


    Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 14:00.
    Die Antragstellerin erhält das erste Wort.

    Dear Commoners, zur Wahl steht das Amt des President of the Assembly.


    Einziger Kandidat ist Mr. Armin Schwertfeger.


    Wählen Sie Armin Schwertfeger zum President of the Assembly?


    Stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert bis zum 21.04.2010 - 19:30 Uhr.


    signed
    di Astoria
    Governor

    Ladies and Gentlemen,


    was alle wissen, möchte ich nun auch öffentlich ansprechen.
    Unser Staat befindet sich in einer schweren Krise.
    Für wichtige Ämter finden sich gar keine oder nur schwer Kandidaten, das politische Leben ist vollends eingeschlafen, da von keiner Seite mehr Impulse kommen.
    Vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben will ich gar nicht anfangen.


    Selbstverständlich muss ich einräumen, dass ich als Governor größtenteils versagt habe. Ich vermochte es nicht, die nötigen Impulse zu setzen und in der Krise als Lotse zu agieren. Daher hinterlasse ich sicherlich keine blühenden Landschaften.
    Dennoch, oder gerade deshalb, sollte es doch einigen Menschen ein Anliegen sein, diesen Zustand zu beenden.


    Aber nicht nur ich, sondern auch die Bürger und Politiker dieses Landes haben schlicht versagt. Denn der Governor kann und soll nicht der Vortänzer eines ganzen Staates sein.
    Weshalb ich mir auch die Frage stelle, was grundsätzlich schief in AS läuft.


    Ich kann derzeit nur dazu aufrufen, dieses kollektive Versagen hinter sich zu lassen, und einen Neubeginn zu wagen. Dazu braucht es engagierte und verlässliche Menschen, welche die vakanten Ämter übernehmen.
    Bitte zeigen sie Verantwortungsbewusstsein für ihre Heimat und bewerben sie sich auf das Amt des Governors oder Senators.


    Astoria State muss keine menschliche Wüste bleiben, wenn sie die Dinge in die Hand nehmen.


    Danke!