Mr. Attorney General,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihr umgehendes Handeln danken. Auch wenn man, wie Senator Schwertfeger dies getan hat, ggf. Ihre Antragsbefugnis im Kongress im Hinblick auf ein Immunitätsaufhebungsverfahren gemäß Art. IV Sec. 3/1in Zweifel ziehen kann, so muss ich mich angesichts der bisherigen Äußerung in diesem hohen Hause doch wundern, welche unverhüllte Geringschätzung, ja welche Verachtung die Kongressmitglieder unserem Rechtssystem entgegenbringen.
Mr. Sulla hat - mag er auch Angehöriger und Regierungsvertreter einer Nation sein, mit der die Vereinigten Staaten in diplomatischem Konflikt stehen - unter astorischem Gesetz genau denselben Anspruch auf Schutz seiner persönlichen Rechtsgüter (in diesem Fall seiner Ehre) wie jede andere Person.
Ebenso vermag ich dem Wortlaut der Verfassung keinerlei Hinweis auf die im Kongress vertretene These zu entnehmen, die Maßnahme der Aufhebung der Immunität des Präsidenten sei nur bei Kapitalverbrechen zulässig.
Was spräche also dagegen, Mr. Sullas Fall durch die Institution klären und womöglich ausräumen zu lassen, die gemäß unserer Verfassung dafür zuständig ist: Den Obersten Gerichtshof? Honourable Members of Congress: Mit Ihrer (voraussichtlichen) Entscheidung fällen Sie stattdessen ein politisches Urteil und verspielen eine Gelegenheit zu demonstrieren, dass die Vereinigten Staaten wahrhaft ein freier Rechtsstaat sind.