Beiträge von Jason Hoffman

    Senator Hobbs hat mir in dem Punkt nichts ins Ohr gesetzt. Die Entscheidung habe ich ganz alleine getroffen. Ich weiß natürlich um die Haltung zu diesem Thema von Senator Hobbs.


    Die letzte Entscheidung dazu müssen sowieso die Assemblys treffen, richtig? Ich bestreite nicht, dass Freeland größer als Astoria ist, nur sollte das für eine Vereinigung keine Rolle spielen, wenn man auf Augenhöhe verhandeln möchte. Halten Sie mich auf dem Laufenden?

    Nun, das steht Ihnen auch selbstverständlich weiterhin zu. Für meinen Teil werde ich vorerst nicht weiter daran teilnehmen. Ich kann den Hintergrund natürlich nachvollziehen, warum es einen geeinten Bundesstaat geben soll.


    Nun, so wie über Astoria von oben herab gesprochen wird, fehlt mir der Respekt.


    Und wie gesagt, aktuell findet sich dafür keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung. Lieber die bilateralen Beziehungen mit Freeland intensivieren, als ein Bundesstaat wo es mehr Probleme als Gemeinsamkeiten gibt.

    Handlung

    Kommt nach ein paar Stunden Arbeit hier her um eine kurze Pause einzulegen. Er denkt über den Einwand von President Kingston nach. Inhaltlich kann er diesen Einwand durchaus nachvollziehen. Er nimmt sich vor das in der Verfassung expliziter zu erwähnen.

    Madam Speaker,


    ich schlage vor, dass wir meinen Antrag für das erste nicht verfolgen. Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren die Verfassung in diesem Punkt expliziter auszuformulieren.

    Zum einen die schwindende Mehrheit der Bevölkerung als auch der Mitglieder der Assembly. Und zu guter Letzt die auch nicht auf Augenhöhe stattfindende Zusammenarbeit für die Vereinigung beider Bundesstaaten.


    Wie ich bereits in dem Brief formuliert habe, wird die Zusammenarbeit nicht ganz aufgegeben, nur ziehen wir uns vorerst aus den Verhandlungen zurück.

    Madam Speaker,


    ich beantrage die Aussprache und Abstimmung zum folgenden Act.

    State of Astoria Renter and Landlord Rights Protection Act


    Section 1 - Geltungsbereich

    a. Dieses Gesetz gilt für alle Wohnmietverhältnisse im State of Astoria.


    Section 2 - Mietverträge

    a. Alle Mietverhältnisse müssen durch schriftliche Mietverträge geregelt werden, die die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern klar und verständlich darlegen.

    b. Mietverträge müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und dürfen keine unrechtmäßigen Klauseln enthalten.


    Section 3 - Mietzins und Kaution

    a. Die Höhe des Mietzinses muss im Mietvertrag festgelegt werden und darf nicht willkürlich oder diskriminierend festgesetzt werden.

    b. Vermieter dürfen eine Kaution verlangen, deren Höhe jedoch auf maximal zwei Monatsmieten begrenzt ist.

    c. Die Kaution muss in einem gesonderten Konto hinterlegt werden und nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung eventueller Schäden oder ausstehender Mietzahlungen zurückerstattet werden.


    Section 4 - Instandhaltung und Reparaturen

    a. Vermieter sind für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich und müssen sicherstellen, dass sie in einem bewohnbaren Zustand ist.

    b. Mieter sind verpflichtet, kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten durchzuführen, die aufgrund normaler Abnutzung und Nutzung erforderlich sind.

    c. Vermieter müssen auf Mängelanzeigen von Mietern reagieren und notwendige Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist durchführen.


    Section 5 - Kündigung und Räumung

    a. Kündigungsfristen müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen und sowohl für Mieter als auch für Vermieter gelten.

    b. Vermieter dürfen Mietverhältnisse nur aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen, kündigen.

    c. Räumungen dürfen nur nach rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen durchgeführt werden.


    Section 6 - Datenschutz und Privatsphäre

    a. Vermieter müssen die persönlichen Daten ihrer Mieter schützen und dürfen diese nur für legitime Zwecke im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis nutzen.

    b. Vermieter müssen das Recht der Mieter auf Privatsphäre respektieren und dürfen die Mietwohnung nur nach vorheriger Absprache und Ankündigung betreten.


    Section 7 - Diskriminierungsschutz

    a. Vermieter dürfen bei der Vermietung, dem Verkauf oder der Kündigung von Wohnraum keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung vornehmen.


    Section 8 - Streitbeilegung

    a. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sollen zunächst außergerichtliche Schlichtungsverfahren angestrebt werden.

    b. Bei anhaltenden Streitigkeiten haben beide Parteien das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten und die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.


    Section 9 - Information und Beratung

    a. Der State of Astoria wird Informations- und Beratungsdienste für Mieter und Vermieter fördern, um ihnen bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen des Mietverhältnisses zu helfen.

    b. Bildungsmaterialien und Informationsquellen sollen leicht zugänglich und verständlich gestaltet sein, um das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern zu erhöhen.


    Section 10 - Überwachung und Durchsetzung

    a. Die zuständige Behörde ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen, wie zum Beispiel Geldstrafen oder Verpflichtungen zur Beseitigung von Mängeln.

    b. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Mieter- und Vermieterverbänden und anderen relevanten Akteuren soll gefördert werden, um die Umsetzung dieses Gesetzes zu gewährleisten und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

    Handlung

    Man einigt sich, in ein paar Tagen sich erneut zusammenzusetzen und dann mit einigen Ideen für das Manöver zusammenzukommen. Dieses soll alle Katastrophenschutzbehörden mit einbeziehen.

    Handlung

    Hat Vertreter der Nationalgarde im Office und spricht mit ihnen über eine mögliche Katastrophenschutz Übung in den nächsten Wochen. So kann zum einen der Trainingsstand auf den Prüfstand, als auch die Ausrüstung eingesetzt werden.