Beiträge von Library of Congress
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Eighty-Third Congress of the United States
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
A Joint Resolution
authorizing the President of the United States to declare that a state of war exists between the Democratic Union of Ratelon and the United States of Astor.
Der Kongress der Vereinigten Staaten erklärt hiermit seine Zustimmung zu einer Deklaration des Präsidenten der Vereinigten Staaten, dass zwischen der Demokratischen Union Ratelon und den Vereinigten Staaten von Astor seit 17. Oktober 2023 und fortdauernd der Kriegszustand herrscht.
Beatrix Albert
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Eighty-Third Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to improve the Federal Elections Act with respect to the requirements of candidacies.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „Executive Requirements Harmonization Act “ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.
Chapter IV, Section 2, Subsection 1 des Federal Elections Act wird wie folgt neugefasst:
„Section - Inauguration
(1) Um ein Amt nach diesem Gesetz anzutreten, muss die Person eine auf sie ausgestellte, gültige Citizenship Card im Status einer Federal ID vorweisen. Eine Person, die das Amt des Vizepräsidenten oder das Amt des Präsidenten antritt, ist davon ausgenommen."
SECTION 3. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.
Beatrix H. Albert
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Kendrith Sun | The President of the United States
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Eighty-Third Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to improve the Federal Elections Act with respect to the requirements of candidacies.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „Candidacies Simplification Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.
In Chapter II Section 1 Subsection 2 des Federal Elections Act lautet der erste Satz neu wie folgt:
„(2) Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer zum Zeitpunkt der Erklärung seiner Kandidatur:“
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft und ist auch auf jene Wahlen anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten ausgeschrieben wurden.
(2) Eine rückwirkende Anwendung auf Kandidaturen, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erklärt wurden, ist ausgeschlossen.
Beatrix H. Albert
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Kendrith Sun | The President of the United States
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Eighty-Third Congress of the United States
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
A Joint Resolution
to amend the Standing Rules of Congress.
SECTION 1. SIMPLYFING ELECTIONS OF THE CHAIRS.
Sec. 2 Tit. 3 Standing Rules of Congress lautet neu wie folgt:
„Sec. 2 – Election of the Speaker and the President
(1) Die Wahl eines Speaker of the House soll stattfinden, wenn sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert. Die Wahl des President of the Senate soll auf Antrages eines Senators stattfinden, nicht jedoch vor Ablauf von drei Monaten seit der letzen Wahl; Ssec. 2 bleibt hiervon unberührt.
(2) Die Wahl eines Vorsitzenden soll außerdem stattfinden, wenn das Amt vakant ist oder die Hälfte der Mitglieder der Kammer gemeinsam einen schriftlichen Antrag auf Neuwahl stellt.
(3) Die Wahl wird durch den Vorsitzenden der jeweiligen Kammer geleitet. Kandidiert dieser selbst, gilt er für die Wahlleitung als verhindert und es ist nach den üblichen Substitutionsregeln zu verfahren.
(4) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Vorsitzenden der anderen Kammer oder dessen Vertreter zu ziehen ist.
(5) Die Amtszeit des Speakers endet mit Ablauf des letzten Tages einer Wahlperiode, die des Senatspräsidenten mit der Vereidigung eines neugewählten.
(6) Darüber hinaus fällt das Amt vakant durch Verlust der Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer sowie nach unangekündigter 168-stündiger Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses.“
SECTION 2. FINAL PROVISION.
(1) Dieser Beschluss mit seiner Kundmachung durch die Librarian of Congress in Kraft.
Beatrix Albert
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Eighty-Second Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to correct the Federal Elections Act with respect to special elections to the House of Representatives.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „House Special Elections Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.
(1) In Chapter III Section 3 des Federal Elections Act werden folgende Subsections abgeändert bzw. eingefügt:
„ (8) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so ist für diesen Sitz (mit jener Zahl der Mandaten, die ihm bei Vakantwerden zustanden) eine Nachwahl einzuleiten.
(9) Die Nachwahl ist binnen 5 Tagen nach Kundmachung des Kongresspräsidiums über die Vakanz einzuleiten. Fällt ein Sitz in einem regulären Wahlmonat vakant, ist keine Nachwahl einzuleiten.“
(2) In Appendix I FEA werden die X-Symbole in der Spalte „HoR“ bei den Zeilen der Monate Januar, Mai und September entfernt.
(3) In Chapter III Section 4 des FEA lautet Subsection 5 neu wie folgt:
„ (5) Eine Nachwahl ist nicht einzuleiten, wenn ein Senatssitz in einem regulären Wahlmonat dieses Sitzes eintritt.“
SECTION 3. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2023, nicht aber vor dem Außerkrafttreten des VII. Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten, in Kraft.
Michael O’Riley
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Kendrith Sun | The President of the United States
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Amendment XI [Terms of Office]
Der VII. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten über die Wahl des Repräsentantenhauses ist ersatzlos aufgehoben.
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Eighty-First Congress of the United States
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled that the following article is proposed as an amendment to the Constitution of the United States, which shall be valid to all intents and purposes as part of the Constitution when ratified by popular vote of three-fourths of the several States within one year after the date of its submission for ratification, but not before June 30, 2023:
A Joint Resolution
Proposing an amendment to the Constitution of the United States concerning the terms of office of the members of the House of Representatives.Amendment __ [Terms of Office]
Der VII. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten über die Wahl des Repräsentantenhauses ist ersatzlos aufgehoben.
Michael O'Riley
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Eighty-First Congress of the United States
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
A Joint Resolution
providing for a Joint Session of Congress to receive a communication by the President.
Das Repräsentantenhaus und der Senat der Vereinigten Staaten kommen am 15. Mai 2023 um 20 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung im gemeinsamen Plenarsaal des Kapitols zusammen, um der Ansprache des Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Lage der Nation beizuwohnen. Hierfür wird diesem das Rederecht vor dem Kongress gewährt.
Michael O'Riley
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Eighty-First Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to correct the Federal Elections Act with the introduction of silent elections.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „Silent Elections Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.
Chapter III Section 1 des Federal Elections Act wird als Subsection 5 folgendes hinzugefügt:
„(5) Wird bei einer Wahl nur eine gültige Kandidatur eingereicht, so gilt dieser Kandidat, im Falle der Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten das Wahlticket, als in stiller Wahl gewählt. Das Wahlergebnis ist umgehend zu verkünden.“
SECTION 3. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.
Michael O'Riley
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States
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Seventy-Ninth Congress of the United States
Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
A Joint Resolution
to amend the Standing Rules of Congress.
SECTION 1. CLARIFYING UNANIMOUS CONSENT.
Tit. I Sec. 2 Ssec. 2 SRC wird wie folgt neu gefasst:
(2) Ein Beschluss ohne Einwände kann frühestens 24 Stunden nach Eröffnung der Aussprache von einem Mitglieds des Kongresses beantragt werden. Sofern danach kein Mitglied ausdrücklich einen Roll Call Vote verlangt, gilt der Antrag mit Ausspruch des Präsidiums (without objection, so ordered) als angenommen; dieser Ausspruch ist frühestens 48 Stunden nach dem Antrag auf Beschluss ohne Einwände zulässig.
SECTION 2. FINAL PROVISION.
Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch beide Kammern in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Seventy-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to correct the Federal Elections Act with respect to elections in the District of the Capital.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „DC Elections Correction Act“ zitiert werden.
SECTION 2. REPAIRING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.
In der Appendix I des Federal Elections Act wird in der Spalte „Governor/Mayor“ in den Zeilen der Monate Januar, Mai und September das Kürzel „DC“ ergänzt und gegebenenfalls aus allen allen anderen Zeilen gestrichen.
SECTION 3. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
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Seventy-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to establish a Code of Law for the District of the Capital, and for other purposes.
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „District of the Capital Government Act“, kurz „DC Government Act“ zitiert werden.
SECTION 2. ESTABLISHING JUDICIAL RESPONSIBILITY FOR THE FEDERAL DISTRICT.
(1) Chp. II Sec. 2 Federal Judiciary Act lautet der zweite Aufzählungsstrich neu: „- Second (Astoria, Bundesdistrikt und Territorien) Capital District“
(2) Bis zur abgeschlossenen Übersiedelung in ein neu zu errichtendes Gerichtsgebäude im Bundesdistrikt hat der Sitz des Bundesgerichtes für den zweiten Distrikt in Flint zu verbleiben.
SECTION 3. ESTABLISHING A CODE OF LAW FOR THE DISTRICT OF THE CAPITAL.
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:
District of the Capital Code of Law
An Act laying out the laws of the District of the Capital.
TITLE I – GOVERMENT
Section 1 – Purpose
(1) Dieses Gesetzbuch regelt sämtliche rechtlichen Gegebenheiten, die ausschließlich im Bundesdistrikt Anwendung finden.
(2) Es soll als „District of the Capital Code of Law“, kurz „DC Code“ zitiert werden.
Section 2 – The Federal District
(1) Der Bundesdistrikt (District of the Capital) ist als Territorium der Vereinigten Staaten Sitz der obersten Organe des Bundes und Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten.
(2) Den Einwohnern des Bundesdistriktes stehen, mit Ausnahme der den Staaten vorbehaltenen Vertretung im Senat, alle bürgerlichen Rechte zu, die die Verfassung der Vereinigten Staaten vorsieht.
Section 3 – Executive Branch
(1) Dem Bürgermeister (Mayor of the District of the Capital) ist die exekutive Gewalt im Bundesdistrikt übertragen.
(2) Er ist für die ordnungsgemäße Vollziehung dieses Gesetzbuches, des Vertrages über den Bundesdistrikt und die Führung der öffentlichen Verwaltung verantwortlich und ernennt die Bediensteten des Distrikts.
(3) Der Bürgermeister kann im Rahmen dieses Gesetzbuches und der Bundesgesetze Verordnungen (District Ordinance) erlassen, die den Aufbau der Verwaltung, die öffentliche Ordnung und den Haushalt regeln.
(4) Der Bürgermeister kann mittels Verordnung ihm unterstehende Behörden und Ämter einrichten und Vereinbarungen mit Bundesstaaten schließen, wenn diese keinen Verstoß gegen dieses Gesetz darstellen.
(5) Der Bürgermeister und die übrigen Amtsträger des Bundesdistrikts können nach den Bestimmungen der Verfassung der Vereinigten Staaten aus ihren Ämtern entfernt werden (Impeachment).
(6) Der Bürgermeister wird für eine Amtszeit von vier Monaten von den Einwohnern des Distriktes gewählt; im Übrigen sind die Regelungen zur Wählbarkeit im Federal Elections Act geregelt.
(7) Fällt das Amt des Bürgermeisters vakant oder hat der Distrikt keine wahlberechtigte Bevölkerung, kann der Präsident der Vereinigten Staaten einen Administrator (Administrator of the District of the Capital) ernennen, der solange im Amt bleibt, bis bei einer regulären Wahl ein Bürgermeister gewählt ist; ein Administrator hat dieselben Befugnisse wie ein Bürgermeister. Soweit in diesem Gesetzbuch der Bürgermeister erwähnt wird, finden entsprechende Bestimmungen gleichermaßen auf einen Administrator Anwendung.
Section 4 – Legislative Branch
(1) Die gesetzgebende Gewalt bleibt dem Kongress der Vereinigten Staaten vorbehalten.
(2) Die Erlassung gesetzlicher Normen, die nur den Bundesdistrikt betreffen, soll durch Erweiterung und Abänderung dieses Gesetzbuches geschehen.
(3) Verordnungen des Bürgermeisters können binnen vier Wochen nach deren Inkrafttreten durch gemeinsamen Beschluss des Kongresses für beeinsprucht und damit für nichtig erklärt werden.
(4) Änderungen dieses Gesetzes, die rückwirkend in Rechtskraft erwachsen, sind nur mit (stillschweigender) Zustimmung des Bürgermeisters zulässig.
Section 5 – Judiciary Branch
Die rechtsprechende Gewalt ist den Bundesgerichten übertragen.
Section 6 – District Symbols
(1) Die Flagge des Bundesdistrikts ist waagerecht dreigeteilt in den Farben himmelblau-weiß-himmelblau; im mittleren Streifen befinden sich vier grüne fünfstrahlige Sterne.
(2) Die Führung und Verwendung des Siegels ist ausschließlich dem Bürgermeister und seinen Behörden gestattet; eine widerrechtliche Verwendung ist ein Vergehen der Klasse C.
(3) Nähere Bestimmungen zum Aussehen der Flagge und des Siegels sind vom Bürgermeister zu verordnen.
Section 7 – Elections
Das Wahlrecht im Distrikt richtet sich grundsätzlich nach dem Federal Elections Act, wobei die Inhaberschaft einer Citizenship Card für die Distriktsebene (gleichzusetzen mit der Staatsebene) für das aktive Wahlrecht maßgeblich ist.
Section 8 – Oath of Office
(1) Der Bürgermeister sowie alle Bediensteten des Distrikts haben vor Antritt ihres Amtes den in der Bundesverfassung vorgeschriebenen Amtseid zu leisten.
TITLE II – PUBLIC SAFETY
Section 1 – Metropolitan Police Department
(1) Mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist als Sicherheitswachkörper die städtische Polizeibehörde (DC Metropolitan Police Department, DCMPD) betraut.
(2) Der Leiter (Chief of Police) wird vom Bürgermeister ernannt.
Section 2 – Fire Department
(1) Die städtische Berufsfeuerwehr (DC Fire Department, DCFD) ist mit allen Angelegenheiten betreffend Brandschutz und -bekämpfung, Gefahrstoffe, Rettungsdienst und Menschenrettung betraut.
(2) Der Leiter (Fire Chief) wird vom Bürgermeister ernannt.
Section 3 – National Guard
(1) Die Nationalgarde (Federal District National Guard) ist als Reservearmee eingerichtet und untersteht dem Oberbefehl des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
(2) Sie ist mit der militärischen Verteidigung der Hauptstadt im Kriegsfall und der Unterstützung der Metropolitan Police und des Fire Departments auf Ersuchen des Bürgermeisters beauftragt.
(3) Dienstliche Vorschriften sind durch den Associate Secretary of Defense for National Guard Affairs zu erlassen.
(4) Der Präsident ernennt einen Kommandanten (Commandant) der Nationalgarde.
TITLE III – WELFARE
Section 1 – Housing (Compact Provision)
(1) Der Neubau von Gebäuden im Bundesdistrikt ist nur dann zu genehmigen, wenn dieser in erheblichem Maße von öffentlichem Interesse ist.
(2) Die Umwidmung von wirtschaftlichen oder öffentlichen Gebäuden zu reinen oder teilweisen Wohngebäuden ist unzulässig.
(3) Jede Neubebauung innerhalb des Bundesdistriktes bedarf der Genehmigung des Assistant Secretary of Commerce for Infrastructure.
Section 2 – Environment
(1) Der Bundesdistrikt ist dem Umweltschutz verpflichtet.
(3) Das Entfernen von Bäumen und Parks ist nur im Falle einer unmittelbar zu verhindernden Gefahr zu gestatten.
(4) Mit Ausnahme von auf Dächern installierten Fotovoltaikanlagen ist das Errichten und Inbetriebnehmen von Energieerzeugungsanlagen verboten.
Section 3 – Marriage
(1) Eine Ehe kann vor dem Standesamt des Bundesdistrikts zwischen zwei natürlichen Personen geschlossen werden, die beide das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Eheschließung ist aus freien Stücken und ohne List und Zwang zu schließen und von zwei Trauzeugen zu bezeugen.
(3) Beiden Eheleuten ist eine Heiratsurkunde auszustellen.
TITLE IV – FINANCE
Section 1 – Taxation Cap (Compact Provision)
(1) Der Bundesdistrikt erhebt zur Finanzierung seiner Einrichtungen und Dienstleistungen Steuern.
(2) Steuern auf Arbeit oder Umsatz dürfen nicht mehr als um 15 % von den in Astoria City eingehobenen Steuern abweichen.
Section 2 – Income Tax
(1) Die Erhebung der Einkommenssteuer erfolgt bei natürlichen Personen monatlich auf unselbständige Arbeit.
(2) Dafür wird ein Steuersatz von 15 % veranschlagt.
(3) Bemessungsgrundlage ist das monatliche Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und Sozialversicherungsabgaben.
(4) Personen, deren Bemessungsgrundlage bei weniger als 1 500 $/Monat liegt, wird ein vergünstigter Steuersatz von 9 % veranschlagt.
(5) Der Steuersatz aus Ssec. 2 wird auf das relevante Einkommen abzüglich 1 500 $ angewendet.
Section 3 – Sales Tax
(1) Auf Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer auf dem Gebiet des Bundesdistrikts gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens oder als Eigenverbrauch durchführt, hat dieser Umsatzsteuer abzuführen.
(2) Bei Lebensmitteln, Literatur sowie bei Artikeln des täglichen Bedarfs erfolgt eine Erhebung der Umsatzsteuer mit einem Steuersatz von 7 %.
(3) In allen übrigen Fällen beträgt die Umsatzsteuer 14 %.
SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft; Tit. I Sec. 3 Ssec. 7 tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.
(2) Section 2 des Federal District Establishment and Interim Government Act ist aufgehoben.
(3) Die erste Wahl zum Bürgermeister findet im Rahmen der General Elections im Januar 2023 statt.
(4) In der Appendix I des Federal Elections Act ist in den Monaten März, Juli und November das Kürzel „DC“ in der Spalte „Governor“ einzutragen, welche fortan als „Governor/Mayor“ zu bezeichnen ist.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate