Dann erklären Sie doch mal, über welche Falschinformationen wir hier sprechen, verehrter Secretary Reis.
Ist es nicht zutreffend, dass ich in Ihrem Land wegen jeder Handlung verurteilt werden kann, die der Richter für strafwürdig, weil fremdschädigend hält, ohne dass das Gesetz das wirklich näher konkretisiert? Ist es nicht ferner so, dass ich für diese Aussage von Ihren Gerichten wegen "arschigen Verhaltens" dann noch zu einer härteren Strafe verurteilt würde? Und ist es nicht auch so, dass ich, sollte ich mich davon abhalten wollen, vor Ihren Gerichten als "arschig" eingestuft zu werden, keinesfalls Orangenmarmelade essen darf, weil die ebenfalls strafverschärfend zu berücksichtigen wäre?
Für Sie mag das Strafrecht offenbar ein Witz sein, aber ich kann nichts amüsantes an der Vorstellung finden, dass einer meiner fellow Astorians aus Laurentiana vor Ihren Gerichten wegen Orangenmarmelade verurteilt wird.
Werter Mr. Burry,
In Pottyland vertraut man in die unabhängige Justiz und ihr fachkundiges Handeln. Da Pottyheads per se freiheitsliebend und rücksichtsvoll sind, bedarf es keines umfangreichen Strafkataloges, der Schlupflöcher bietet. Auch wenn der gesunde Menschenverstand in vielen Staaten abhanden gekommen sein mag - bei uns existiert er noch. Wir brauchen keine Vorschrift, die pointiert ausdrückt, was erlaubt ist und was strafbar. Das mag für einen riesigen, vielschichtigen Staat wie Astor undenkbar sein. Unsere kleine Insel kommt damit hervorragend klar - und das schon immer.
Bei uns kommt niemand dafür in den Knast, dass er bittere Orangenmarmelade gegessen hat - auch wenn ich das persönlich für geschmacklos halte.
Davon ab ist der Passus in §8 I lit. d nicht so zu verstehen, dass man wegen des Verzehrs bitterer Orangenmarmelade härter bestraft werden muss. Tatsächlich wurde noch keine Strafe bisher aufgrund bitterer Orangenmarmelde verschärft.
Es gibt nunmal viele verschiedene Arten, Straftaten zu begehen. Man sollte einfach kein Arsch sein, das macht alles viel einfacher. Das ist ohnehin das Grundprinzip: Sei kein Arsch.
Ihre Fragen kann ich daher allesamt mit "nein" beantworten. Denn nicht *jede* Handlung kann zu einer Verurteilung führen. Ich würde gerne weiter den gesunden Menschenverstand anführen, bin allerdings nicht sicher, ob Sie das auf die gleiche Art verstehen wie wir.
Ich kann Sie beruhigen: Das Strafrecht ist kein Witz, ganz im Gegenteil. Ich finde es eher belustigend, wenn jemand 500+ Paragraphen erstellt und man trotzdem ein Schlupfloch findet, um mit irgendnem Schmuh durchzukommen.
Und ich wiederhole: Niemand wird wegen Orangenmarmelade verurteilt.
Wenn Sie sich mit der Statistik der bisherigen Prozesse befassen, werden Sie feststellen, dass in Pottyland so wenig prozessiert wird wie in kaum einem anderen Land.