Beiträge von Eduard O'Naughton

    Handlung

    Hebt die rechte Hand zum Schwur.


    I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States.

    Madam President,



    für die Nichtbeantwortung der Frage möchte ich mich zunächst bei Sen. Caviness entschuldigen, ein Versehen meinerseits.


    Meine Motivation liegt im Wesentlichen darin, als Federal Judge Recht zu sprechen und damit neben dem Ansinnen, mit meiner Tätigkeit für die Herstellung von Gerechtigkeit zu sorgen und bestenfalls zum Rechtsfrieden beizutragen, auch meinem Land zu dienen.

    Madam President,


    die Frage von Sen. Caviness ließe sich nun mit einem akademischen Vortrag über die Herleitung von common und civil law und dem Verhältnis, das sich daraus ergibt beantworten. Ich möchte es aber mit einer praktischen Antwort versuchen: Das civil law als geschriebenes Recht ist auszulegen, damit interpretationsbedürftig. In solchen Fällen greift dann das common law und hilft bei der Entscheidungsfindung. Zumal der Gesetzgeber in Astor längst noch nicht auf allen Feldern tätig geworden ist und dem common law gerade dort eine größere Bedeutung zufällt. Common Law und Civil Law haben also ihren Platz im astorischen Rechtssystem.

    Madam President,


    ich möchte betonen, daß die Aufgabe meiner Professur in keinem Zusammenhang mit meiner Nominierung steht. Vielmehr steht mein Abschied in Octavia bereits seit letztem Jahr fest, da ich darum bat, um nach neuen Herausforderungen suchen zu können. Die Nominierung war und ist für mich vielmehr eine große Ehre.


    Zum Verhältnis zwischen Art. V Sec. 3 Ssc. 1 Alt. 3 und Sec. 4 USConst. und Chp. II Sec. 1 Ssc. 6 des Federal Judiciary Act:


    Zunächst liegt hier ein Verhältnis zwischen Verfassungstext und Gesetzestext vor. Der Federal Judiciary Act präzisiert im Rahmen der Bestimmungen, die sich aus Art. V Src. 3 Ssc. 1 Alt. 3 und Sec. 4 USConst. ergeben, den Verfahrensgang. Ich schließe mich diesbezüglich dem Urteil des SCOTUS an. Auf den ersten Blick könnte man zwar annehmen, der Federal Judiciary Act widerspreche in seinen oben erwähnten Bestimmungen den Supreme Court betreffend den Bestimmungen der Verfassung, dem ist aber deshalb nicht so, da der Weg an den Supreme Court nicht versperrt ist. Der Kläger hat also die Rechtssicherheit, daß die sich aus Art. 5 Sec. 3 SSc. Alt. 3 und Sec. 4 USConst. ergebenen Rechte nicht verletzt werden. Deshalb halte ich auch die durch Associate Justice Kingston im Rahmen des Hearings vorgebrachten Bedenken für unbegründet. Dies wäre nur dann anders, wenn die Anrufung des Supreme Court verunmöglicht wäre und dies ist nicht der Fall.

    Madam President,


    zunächst zur Frage von Sen. Johnson:


    Mein Name ist Eduard O'Naughton, geboren am 16. Mai 1968 in Sen City. Nach dem Abschluß der High School in meiner Heimatstadt nahm ich ein Studium der Rechte an der University of Sen City auf, mit Auslandsaufenthalten in Oustburgh und Aldenroth, das ich 1994 mit einem JD abschloss. Ein Jahr später folgte ein Bachelor of Arts im Fach Geschichte. Meine berufliche Laufbahn begann ich sodann 1996 als Anwalt für Strafrecht bei der Kanzlei Rider&Smith, wo ich bis 2003 tätig war. Anschließend zog es mich nach San Quentin, wo ich als Counsel der Stadt bis 2011 in Diensten stand. Ich habe die Stadtverwaltung genauer genommen in auftretenden Rechtsfragen beraten. Im Anschluß daran folgte ich dem Ruf der University of Octavia, an der ich von 2011 bis 2019 eine Professur inne hatte.


    Was die Qualifikation anbelangt, so ließe sich zunächst sagen, daß ich die in Ch. 3 Sec. 1,1 Federal Judiciary Act geforderten Voraussetzungen an die Berufung von Bundesrichtern erfülle. Inhaltlich ließe sich die Qualifikationsfrage damit begründen, daß ich seit über 20 Jahren in verschiedentlichen Funktionen Teil des astorischen Rechtssystems war und bin und dabei praktische und theoretische Erfahrungen einbringen kann. Die notwendigen Kenntnisse des Rechts, die zur Beurteilung eines Sachverhalts notwendig sind, sind also vorhanden. Selbiges gilt für notwendige und grundlegende Unabhängigkeit, mit der der Richter sein Amt auszuführen hat, eine Entscheidung in Sinn und Geist von Gesetz und Gerechtigkeit zu finden.



    Was die Frage von Sen. Wayne betrifft,


    so ist ist der Posten des Attorney General sicher ein interessanter, in Anbetracht der Tatsache aber, daß dieser Teil der executive branch ist, nicht meine bewußte Wahl. Ich sehe mich selbst nämlich eher in der Funktion des Richters, als Teil der judicial branch.