Beiträge von Everett Lounsbury

    Ich, Everett Lounsbury, schwöre feierlich, dass ich die Pflichten und Aufgaben meines mir übertragenen Amtes als Mitglied der Legislature of the Free State of New Alcantara getreulich und zum Wohle des Volkes und des Staates ausüben werde und mein Bestes tun werde, um die Verfassung und die Gesetze des Free State of New Alcantara und der Vereinigten Staaten umzusetzen, zu schützen und zu erhalten.

    Your Honor,


    die Zuständigkeit dieses Gerichts werde ich nicht in Zweifel ziehen. Ich gestehe allerdings keine Schuld ein. Ich beantrage ferner, die Forderung nach einer einstweiligen Anordnung abzuweisen, solange nicht über diese Klage im Zuge eines Hauptverfahrens befunden wurde. Die etwaigen Rechte des Klägers blieben schließlich auch nach Abschluß dieses Verfahrens gewahrt. Die Ausstellung eines Marriage Certificate ist keine dringende Angelegenheit.

    Senator Kingston sollte ein juristisches Studium absolvieren, bevor sie haltlose Behauptungen aufstellt. Ein typisch politisches Urteil aus Blueswampistan und das nicht einmal gut durchdacht. Das war leider zu erwarten.


    THE FREE STATE OF NEW ALCANTARA

    Governor Everett Lounsbury



    EXECUTIVE ORDER


    February 24th, 2020


    Hiermit ergeht der folgende Exekutiverlass:


    Zur Schonung der Verwaltung des Staates New Alcantara und aus Kapazitätsgründen wird die Ausstellung von Marriage Certificates nach Sec. 8 Marriage Act ab sofort ausgesetzt.



    Everett Lounsbury

    Governor

    Ich,Everett Lounsbury , schwöre feierlich, dass ich die Pflichten und Aufgaben meines mir übertragenen Amtes als Governor of the Free State of New Alcantara getreulich und zum Wohle des Volkes und des Staates ausüben werde und mein Bestes tun werde, um die Verfassung und die Gesetze des Free State of New Alcantara und der Vereinigten Staaten umzusetzen, zu schützen und zu erhalten.

    Your Honor,


    es geht im Wesentlichen darum, auch das ungeborene Leben zu würdigen und zu schützen. Dies kann nicht gelingen, wenn die Frau vollkommene Entscheidungsgewalt über das Leben eines anderen bekommt. Dieses Recht billigen wir keiner Privatperson zu, wenn es um das Leben eines Dritten geht.. Der Nachbar darf nicht über das Leben seines Nachbarn entscheiden, der Vater nicht über das seines Sohnes et cetera. Es muß vielmehr darum gehen, sich um das Leben beider zu bemühen, wenn es zu solch wahrlich unangenehmen Situationen kommt, die wir alle nicht gerne erleben möchten. Diese sind aber kein Grund, der Mutter Entscheidungsgewalt über das Leben eines Dritten zu geben. Das käme einer vollkommenen Überdehnung ihrer Rechte gleich und würde das ungeborene Leben missachten. Besonders problematisch und geradezu abstoßend wird es, wenn der Kläger über behinderte Kinder spricht. Seit wann soll es statthaft sein, wenn eine Mutter darüber entscheidet, Euthanasie zu betreiben? Ein Leben verunmöglichen, weil es behindert ist. Das ist nicht nur egoistisch, sondern lebensverachtend. Ich gehe noch weiter: Der Kläger hat bewiesen, daß er nur über eingeschränkten Respekt vor dem Leben verfügt. Folgte man dieser Argumentation, hätten Mütter einen Freibrief Behinderte zu töten. Das kann eine Gesellschaft nicht wollen. Einem Kind das Leben verweigern, weil es Produkt einer Vergewaltigung ist? Was kann denn das Kind dafür? Richtig, nichts. Eine Vergewaltigung ist barbarisch, ebenso barbarisch und egoistisch ist es aber, daraus ableiten zu wollen, man dürfe entscheiden, ob dieses Kind lebt oder nicht. Lebensverhinderung aufgrund einer Vergewaltigung. Das ist doppelt abstoßend. All das ist Willkür, all das ist grenzenlos. Und, Your Honor, es ist nun einmal so, daß die Natur dem weiblichen Geschlecht das Autragen des Kindes zugedacht hat. Dem muß sie sich stellen und kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, wie es die Klageseite in der Konsequenz vorträgt.



    Your Honor,


    die Behauptungen des Klägers zu Laurentiana entbehren jeder Grundlage, das beweisen allein die Studien der Astorian Institution zu Laurentiana. Es handelt sich um einen traditonell konservativen Staat. Es ist zuden einem Unverschämtheit, daß der Kläger diejenigen in Laurentiana beleidigt, die sich für die Belange des Staates einsetzen. Der Kläger mag es nicht goutieren, aber die Mitglieder des General Court repräsentieren die Bevölkerung Laurentianas. Sodomie ist ferner, ebenso wie Pädophilie, ein sexuell abnormes Treiben, das mit Recht über Generationen geächtet war und unter Strafe stand, unter derselben Verfassung. Wenn der Kläger nun also behauptet, es sei verfassungswidrig, Sodomie zu verbieten, dann ist dies wenig überzeugend. Ferner ist nicht zu begreifen, wie der Kläger meint, es sei legitim, in diesem Kontext Section 4 der laurentianischen Verfassung anzuführen. Es findet keine Kreation statt, keine Bevorteilung, kein Zwang zum relgiösen Kult etc. Keines der Merkmale aus Section 4 ist erfüllt, wenn Sodomie verboten wird, zumal dies - wie bereits ausgeführt - ganz ohne christlichen Kontext geschehen kann.


    Wenn der Kläger dann auch noch die Satire als Beispiel anführt, müssen wir endgültig ein Abdriften konstatieren. Die Satire ist eine anerkannte Kunstform, die der Kläger wissenschaftlich nur unzureichend erfaßt hat, aber das ist ein anderes Thema. Satire fällt nicht unter die Bestimmungen des LSPC. Insofern ist die Argumentation des Klägers diesbezüglich unbrauchbar.


    Your Honor, der Kläger mag seine durchaus abnorme Sicht auf die Dinge haben, sollte aber akzeptieren, daß diese Sicht nicht in jedem Bundesstaat geteilt wird und weit davon entfernt ist, bundesweit oder gar universell zu gelten.