Madam Chairwoman,
gerne beantworte ich die Fragen des eherenwerten Senators wie folgt:
- Ich wurde als Acting Attorney General nicht zu Sitzungen des Kabinetts eingeladen. Das Kabinett ist das Beratungsgremium der Präsidentin, dementsprechend liegt der Teilnehmerkreis vollständig in ihrem Ermessen.
- Es gab Kontakte zur Administration, über deren Inhalt ich hier aus Gründen des Executive Privilege nichts ausführen kann. Die internen Stellungnahmen des Department of Justice sind vertraulich für die Arbeit der Administration bestimmt.
- Abseits des Tagesgeschäfts gab es für das Department of Justice keine politischen Vorhaben umzusetzen. Als Acting Attorney General, noch dazu ohne eine politische Berufung in meine Funktion war und ist es nicht meine Aufgabe, politische Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen. Dies bleibt einem regulär ernannten U.S. Attorney General vorbehalten.
- Die Verletzung der Steuerpflicht würde durch das Office of the Solicitor General entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verfolgt, sobald sie uns zur Kenntnis gelangen. Im Übrigen ist für die Umsetzung das Department of Commerce verantwortlich.
- Die Personalpolitik der Präsidentin liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Aus meinem Austausch mit ihr ist mir bekannt, dass mit der Nominierung für das Amt des U.S. Attorney General alsbald zu rechnen ist.