Beiträge von Sean Flannigan

    Mr. Speaker, die Standing Rules of Congress bestimmen in Title 3, Section 10, Subsection 3:

      "Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Präsidium die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist."

    In der Debatte über die February & March 2016 Subsidies Special Budget Bill hat der Secretary of Commnerce Rederecht erhalten ohne eine Begründung für sein Verlangen angegeben zu haben und obwohl der entsprechende Gesetzesvorschlag von einem politischen Verbündeten der seinerzeitigen Präsidentin eingebracht worden war, der ihn also erst recht hätte vertreten können.


    In der Debatte über die Federal Election Act Amendment Bill (The Office and the Director) hat die Leiterin der von der zu debattierenden Gesetzesänderung betroffenen Behörde unter Verweis auf eben diesen Umstand Rederecht beantragt. Das mag eine knapp gefasste Begründung sein, ja, aber sie ist dennoch intellektuell verständlich: Es geht um eine völlig unabhängige Behörde, für die ergo auch kein Kongressmitglied als politischer Verbündeter der Regierung sprechen kann, da die Regierung dieser Behörde nicht vorgesetzt ist.


    Mr. Speaker, geben Sie es doch einfach zu: Bei der Debatte über die February & March 2016 Subsidies Special Budget Bill hat das Kongresspräsidium die Anwendung der Standing Rules schleifen lassen und einem Regierungsmitglied auf dessen Antrag Rederecht erteilt, ohne dass es diesen Antrag zu begründen versucht hätte oder es einen Grund für seinen Antrag gab.


    Und für die berechtigte Kritik an dieser Verfehlung soll nun die Leiterin des EO büßen, die eine zwar knappe, aber sich unter Berücksichtigung aller allgemein bekannten Umstände schlüssig erklärende und nicht widerlegbare Begründung ihres Antrages geliefert hat

    Das ist nicht ganz richtig, Mr. Speaker. Zu Kritik hat es geführt, dass das Kongresspräsidium einem Regierungsmitglied Rederecht gewährt hat um einen Gesetzesvorschlag zu vertreten, anstatt darauf zu verweisen, dass das naturgemäß Sache desjenigen Kongressmitgliedes ist, das den Vorschlag eingebracht hat.

    Ich erinnere lediglich daran, dass wenn der Kongress über einen Gesetzesvorschlag berät, der eine bestimmte Institution, - hier das EO - besonders betrifft, der gesunde Menschenverstand es nahelegt, dass deren Vertreterin sich dazu vor dem Kongress sollte äußern können. Und dass das etwas anderes ist, als wenn die Regierung einen Gesetzesvorschlag in den Kongress einbringen lässt, da für diesen dann ja dasjenige Kongressmitglied sprechen kann, das ihn eingebracht hat.

    Congressman Ford hat doch bisher nichts vorgebracht, wozu es die Aussagen der Direktorin benötigt um zu bestätigen oder zu widerlegen. Wozu also der Aufstand?


    Ob nun mit Substanz oder ohne, Congressman Ford hat in der Begründung seines Antrages die amtierende Leiterin des Bundeswahlamtes schwer angegriffen und die guten Sitten sollten es bereits gebieten, ihr die Möglichkeit zu geben sich gegen diese Angriffe an gleicher Stelle zu verteidigen.

    Inwiefern war es "gesunder Menschenverstand", Mr. Speaker, anzunehmen dass wenn ein Kongressmitglied einen Gesetzesvorschlag i Auftrage der Regierung einbringt ein Regierungsmitglied Rederecht in der Debatte benötigte und nicht durch das betreffende Kongressmitglied, das den Gesetzesvorschlag eingebracht hat, vertreten konnte?


    Und inwiefern steht der gesunde Menschenverstand der Annahme entgegen, dass die Leiterin einer unabhängigen Behörde, deren Status durch eine Gesetzesänderung geändert werden soll, dazu unbedingt vom Kongress angehört werden sollte?

    Logik 101:


    Wenn ein Kongressmitglied einen Gesetzesvorschlag in diesen einbringt, dann sollte es ihn unterstellt auch dort vertreten können. Egal ob es ihn selbst verfasst hat oder auf Nachsuchen der Regierung handelt. Wenn es sich dazu nicht imstande fühlt, sollte es auch konsequenterweise auf die Einbringung des Gesetzesvorschlages verzichten.


    Wenn hingegen ein Kongressmitglied einen Gesetzesvorschlag einbringt, der den Charakter einer bisher unabhängigen Behörde dahin abändern soll, diese in die Hierarchie der Vollziehung des Bundes einzubeziehen, dann liegt es auf der Hand, dass der Kongress die aktuelle Leiterin der betroffenen Behörde dazu anhören sollte.


    Oder ist das aktuelle Verfahren des Kongresspräsidiums Teil einer neuen "Antidiskriminierungsrichtlinie", die die Behauptung der Gleichheit von Ungleichem der Anwendung des gesunden Menschenverstandes vorzieht?

    Nicht ohne gewisse Komik:


    Wenn die Regierung einen Gesetzesvorschlag im Kongress begründen will, obwohl sie dort Unterstützer sitzen hat, erhält einer ihrer Vertreter dennoch sofort und anstandslos Rederecht, als sei es die selbstverständlichste Sache der Welt, dass die Regierung vor dem Kongress spricht. Wenn hingegen ein Gesetz betreffend eine unabhängige Behörde geändert werden soll und deren Leiterin Rederecht in der Debatte beantragt - eine Ausnahmesituation, für die gerade die Möglichkeit geschaffen wurde, externen Rederecht vor dem Kongress zu erteilen - reagiert der Speaker erst mal mit kritischen Nachfragen nach dem Wieso, Weshalb und Warum ...

    Die Präsidentin wird in Ausübung ihres Amtes Entscheidungen mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Leben zahlreicher Menschen in den Vereinigten Staaten und im Ausland zu treffen haben.


    Es ist sicherlich nützlich, bevor man solche Entscheidungen fällt, vertraulich mit jemandem sprechen zu können, der einem dabei hilft, zu erkennen worüber man wirklich und vollen Umfanges entscheidet, was man über die Kriterien die man bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte weiß, wie man sie unterschiedlich gewichten und bewerten könnte, welche Auswirkungen welche Entscheidung auf welche Beteiligten voraussichtlich haben wird, welche Vor- und Nachteile für wen dagegen in welchem Maße aufzuwiegen sind usw.

    Ich berate die Präsidentin in ethischen Fragestellungen. Ethik ist, wenn Sie so wollen, "die Lehre von Gut und Böse." Die Ethik leitet den Menschen an, bei seiner Entscheidung, was zu tun ist, zu erkennen, was gegenüber seinem Selbst, seinen Mitmenschen und der Welt um ihn herum richtig und was falsch ist.