Beiträge von Ernest Ethan Brothersteen

    Die Verteidigung schlägt nur Personen vor, von denen sie sich einen Vorteil erhofft, egal, wie inkompetent sie seien mögen. Indes lehnt sie erfahrene Juristen wegen fadenscheinigen Gründen ab. Wo etwa zwischen Mr. Varga und meiner Person je persönlicher Kontakt, geschweige denn Differenzen, bestanden haben sollen würde mich schon interessieren.

    Ich habe das Hearing wohl verfolgt, in diesem hat sich der Senator genau einmal zu Wort gemeldet und sich eine "ausgewogene Besetzung" des Supreme Court gewünscht, ohne näher zu definieren, inwiefern er derzeit den Supreme Court als nicht ausgewogen besetzt ansieht oder weshalb ihm dies wichtiger ist, als auf die Kompetenz des Kandidaten einzugehen.

    Ich hatte mir vorgenommen, mich nicht zu politischen Geschehnissen zu äußern, aber was aktuell im Kongress vor sich geht, ist ein Skandal sonder gleichen:
    Der Senator von Assentia lehnt die Berufung eines erfahrenen und verdienten Richters an den Supreme Court einzig deshalb ab, weil der Supreme Court in seinen Augen "ausgewogen" zu besetzen sei. Weder erklärt er dabei, in welcher Hinsicht der SCOTUS derzeit beziehungsweise nach der Ernennung des Kollegen Morman nicht "ausgewogen" besetzt sei, noch zeigt er Alternativen auf - es geht ihm allein darum, mit "Nay" zu stimmen. Eigentlich sollten solche Votes allein über die fachliche Eignung einer Person als Richter entschieden werden, hier aber geht es ganz offenkundig um rein persönliche Interessen - und damit wird die Unabhängigkeit der Justiz und ihr gutes Ansehen mit Füßen getreten. Pfui, Senator!

    Mister President,
    Senator Baumgartner,


    Ja, ich werde mich an geltenden Urteilen von KollegInnen orientieren - sie also in meine Überlegungen zu eigenen Urteilen einfließen lassen. Das heißt ausdrücklich nicht, dass ich ausschließen möchte, auch mal in einem ähnlichen Fall zu einem anderen Ergebnis zu kommen als ein Kollege in einem anderen Verfahren.
    Wie ich auch anmerkte, macht eine so große Zahl von Bundesrichtern natürlich nur Sinn, wenn man über ausreichende Ressourcen verfügt. Mir ging es allerdings nicht um politische Strömungen - die sollte ein Richter beim Anziehen seiner Robe ohnehin eilig ablegen - sondern um juristische. Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich selbst etwa kein großer Dogmatiker - dennoch fände ich es falsch, wenn sich irgendwann kein Dogmatiker mehr in den Reihen der Bundesrichter fände.
    Ehe Sie eine Definition erfragen: eine echte Defizite von Rechtsdogmatik ist kaum zu treffen, es ist einer der Ausdrücke bei denen man einfach weiß was gemeint ist.

    Mr. President,


    Senator Baumgartner,


    das Urteil im Verfahren Ford vs. Gardner ist ein Urteil, das Geschichte geschrieben hat und wenigstens mein Verständnis von Astor durchaus in gewissem Maße durcheinandergewirbelt hat. Ich hätte erwartet, dass auf einer schlüssigen Simulation bestanden würde, wobei der gesamte Prozess und damit auch das Urteil auf einer etwas ungewöhnlichen Meta-Ebene zu finden ist, wie ich finde. Denn es ging nicht darum, Rechtsnormen anzuwenden oder auszulegen, es ging um das prinzipielle Verständnis vom Raum-Zeit-Kontinuum in Astor. Hier musste eine Entscheidung gefällt werden, und mit der müssen wir nun alle leben, an der müssen wir uns nun alle orientieren - und vor diesem Hintergrund finde ich dieses Urteil wenigstens ungünstig, da es zum Beispiel einer Rückkehr von den Toten in bestimmtem Rahmen Tür und Tor öffnet. Das kürzlich wegen des Todes des Beklagten beendete Verfahren Astoria State vs. Sandor Nagy etwa könnte vor dem Hintergrund dieses Urteils neu aufgerollt werden - zwar mag Mr. Nagy zwischenzeitlich verstorben sein, aber er war ja nicht immer tot, also kann er ja wohl Aussagen vor Gericht tätigen. Sie verstehen, was ich meine?
    Das zweite, von Ihnen angesprochene, Urteil ist voll und ganz nachvollziehbar und in meinen Augen richtig. Ein anderes Urteil hätte ich nicht erwartet, ich sehe hier Rechtsnormen als korrekt angewendet an und halte das Urteil für die einzig mögliche Antwort auf die durch die Klage aufgeworfene Frage nach der Rechtslage.


    Ich halte eine große Anzahl von Bundesrichtern für sinnvoll, um jeden Einzelnen zu entlasten und um möglichst auch verschiedene Strömungen in den Richterstühlen zu sehen. Ich denke, mit entsprechend viel qualifiziertem Personal könnten durchaus 8 - 12 Richter Sinn machen.


    Ich stehe keiner politischen Partei nahe, bin nicht Mitglied einer politischen Partei und plane auch, dies nicht zu ändern.

    Mr. President,
    Senator Brothersteen,


    jeder, der später einmal Richter werden will, muss wenigstens in Astoria State Rechtswissenschaft studieren, das Recht also praktisch durchdringen - eine praktische Ausbildung gibt es also in dem Sinne nicht, so dass jeder werdende Richter erst einmal mit einem vertieft theoretischen Blick an die Sache herangeht.
    Wie ich bereits ausführte, befasse ich mich auch nicht vorrangig mit rechtsdogmatischen Fragestellungen, sondern eben auch mit der Geschichte des Rechts und der Soziologie des Rechts. Das sind in meinen Augen Grundlagen des Rechts, die aber vielen, die von Anfang an auf die große Karriere als Richter oder Anwalt abzielen zu unwichtig erscheinen und deshalb oft außer Acht gelassen werden. In meinen Augen fällt aber die besten Urteile der, der das Recht ganzheitlich betrachtet.
    Lassen Sie es mich anders darstellen:
    Der Rechtsstaat ist wie ein Organismus, mit verschiedenen Organen und jedes dieser Organe kann natürlich erkranken. Der gute Rechtswissenschaftler - oder eben "Jurist" - wirkt wie ein Arzt an diesem Patienten. Nun gibt es Ärzte, die sich ganz der symptomatischen Behandlung von Erkrankungen verschreiben, und es gibt solche, die ein ganzheitliches Bild des Kranken und der Krankheit pflegen, die auch auf psychosoziale Auswirkungen der Erkrankung eingehen und auch Alternativen zu konventionellen Methoden suchen. So ist es auch bei den Juristen: Da gibt es die strengen Dogmatiker, die nach Schema F aburteilen, und es gibt die "ganzheitlichen" Juristen, die alle Aspekte eines Falles und einer Rechtsnorm würdigen und dadurch zu, wie ich finde, guten Ergebnissen kommen.
    Prominentes Beispiel für eine sicher vertretbare, aber eben nicht "gute" Ansicht ist die Sicht des Registration Office im Falle Sefului gewesen. Sicher konnte man so argumentieren, wie es das Registration Office getan hat, und man konnte auch zu diesem Ergebnis kommen. Dabei wurden aber eben wichtige Aspekte außer Acht gelassen, die später ein Gutachten der Kanzlei des ehemaligen Attorney General John Powell mit in Betracht zog und zu einem anderen, ebenso vertretbaren, Ergebnis kam.
    Oder, um es noch anders zu formulieren: Legen Sie 4 Juristen einen Sachverhalt vor, und Sie werden 5 Meinungen zu hören kriegen. Oft ist jede davon richtig, und so kann auch ein Dogmatiker einen Fall so richtig beurteilen wie ein Freund der soziologischen Annäherung an das Recht - auch wenn beide zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

    Mister President,
    Senator Brossard,


    wie bereits angemerkt ist einer meiner Forschungsschwerpunkte die Soziologie des Rechts. Dieser Schwerpunkt ermöglicht mir einen anderen, oft weniger dogmatischen Blick auf das Recht, als ihn viele Kollegen, die ihr Leben lang als Anwälte tätig sind, pflegen. Viele Juristinnen und Juristen, die in den "klassischen" juristischen Berufen tätig sind, verfallen viel zu schnell in Routinen, in Muster, in dogmatische Schemata. Damit kann man sicher Fälle grundlegend richtig lösen, allerdings lässt man dabei oft das Individuelle aus den Augen, das, was Fälle von anderen Fällen unterscheidet. Hier, denke ich, habe ich als Rechtstheoretiker einen anderen Blick, der durchaus helfen kann, menschliche Entscheidungen zu treffen.

    Mr. President,


    ich melde mich anwesend.


    Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


    Ich möchte mich zunächst kurz vorstellen. Mein Name ist Ernest Ethan Brothersteen. Ich bin 59 Jahre alt und lebe in Astoriatown, Astoria State. Nach dem High School-Abschluss habe ich mich 1974 an der Athena University für ein Studium der Rechtswissenschaft eingeschrieben. Mein Vater war Anwalt, meine Mutter Hausfrau, so dass diese Entscheidung für mich, der ich aus einem konservativen Elternhaus komme, quasi von Anfang an feststand.
    1979 schloss ich mein Studium erfolgreich ab und war danach zunächst drei Jahre lang als Rechtsanwalt tätig, bevor ich eine Stelle als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für astorisches Verfassungsrecht, Rechtssoziologie und moderne Rechtsgeschichte an der Freeport University annahm. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde ich 1986 zum Doktor der Rechte mit einer Arbeit über die Arbeitsweise der Exekutive in den Vereinigten Staaten im Vergleich zu anderen Nationen promoviert. 1990 übernahm ich eine Lehrstuhlvertretung an der Athena University Law School, bevor ich 1992 - nach meiner Habilitation im Bereich Verwaltungsrecht - den Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte übernahm, den ich bis heute leite.
    Sie sehen also: Ich habe in meinem Leben viel theoretisch gearbeitet und nur eine kurze Zeit als Anwalt praktisch an Gerichten gewirkt. Ich denke aber, dass ich dennoch ein kompetenter Kandidat für das Richteramt bin, gerade wegen meines tiefen Einblicks in die Grundlagen des Rechts kann ich, wie ich denke, viel zu einer menschlichen, gerechten Rechtsprechung beitragen.