Beiträge von Zefram Thyssen

    Your Honor,


    der Kläger gibt zum Einen in den "Fakten" falsche Tatsachen wieder, wenn er behauptet, dass a) "Nach einem offenkundigen Regelverstoß durch Commoner Sandor Nagy erfolgte entsprechend der Geschäftsordnung eine Verwarnung." und b) "In der Reaktion warf der Beklagte dem Kläger zunächst einen Verstoß gegen die Standing Orders vor, ohne dies begründen zu können." Tatsächlich hat Commoner Nagy gegen keine niedergelegte Regel, an die er gebunden wäre, verstoßen. Ich selbst habe sogar eine sehr eindeutige Begründung für meine Anzeige eines VErstoßes gegen die Standing Orders genannt, unter Angabe der Fundstelle.


    Den wahrheitswidrigen Behauptungen des Klägers muss ich daher entschieden entgegentreten.


    Es entspricht im Übrigen den Tatsachen, dass der Kläger willkürlich handelt und eine Willkürherrschaft ausübt. Denn er ist zwar demokratisch durch Wahl legitimiert gewesen - weshalb er nach anerkannter Definition eben "herrscht" -, übt diese Herrschaft aber oft willkürlich aus, indem er nur gegen ihm unliebsame Personen Sanktionen ausspricht, nicht gegen ihm sympathische Personen, vor allem aber nicht gegen sich selbst.


    Ich stelle daher infrage, dass ich überhaupt eine strafbare Handlung begangen habe.


    Die Bundesverfassung normiert unter anderen: "Niemand soll verurteilt werden ohne einen fairen Prozess und vollen Zugang zu allen Rechtsmitteln." Da ich jedoch weder angezeigt worden bin noch anderweitig strafrechtliche Ermittlungen gegen mich eröffnet worden sind, gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht kann mich nicht für eine Handlung zivilrechtlich belangen, die der Kläger unter Missachtung der Unschuldsvermutung und unter Umgehung der Strafbehörden und -gerichte aus dem Strafrecht heraus konstruiert hat. Dies wäre ein Bruch meiner durch die Verfassung garantierten Rechte auf einen fairen Prozess und auf Zugang zu allen Rechtsmitteln.


    Ich beantrage, die Klage abzuweisen.

    Honorable Commoners,


    Von einer Verwarnung sehe ich zwar ab, fordere Commoner Nagy aber auf, sich im Ton der Würde des Hauses anzupassen. Dies ist als letzte Ermahnung zu verstehen.


    Honorable Commoners,


    da haben wir schon die nächste Willkür: Gegen mich strengt der "Speaker" eine Klage außerhalb der Assembly an, anderen gegenüber meint er den selben Sachverhalt nicht einmal anmahnen zu müssen.

    Honorable Commoners,


    wenn es noch eines weiteren Beweises für die ständige Willkür von Commoner Wells bedurfte, so hat er ihn regelmäßig selbst geliefert. Ohne rechtliche Grundlage, sondern aufgrund eigens geschaffener Gewohnheit legt er Fristen fest, die er zuvor noch selbst ganz anders festgelegt hat.


    Commoner Wells legt, wie soll man es mittlerweile auch anders erwarten, jede Regelung in seinem Sinne, aber nicht im Sinne des Volkes von Astoria State aus. Oder er erfindet einfach neue Regeln. Ich werde mit großer Freude den Vorwurf der Willkürherrschaft, den ich erhoben habe, vor Gericht weiter beweisen.

    Honorable Commoners,


    die Verwarnung gegen Commoner Nagy ist vollkommen unbegründet. Wenn der Speaker nicht in der Lage dazu ist, seiner Verpflichtung, unmittelbar nach Ende der von ihm (willkürlich) festgelegten Aussprachedauer die Abstimmung einzuleiten, nachzukommen, dann darf er diese Verfehlung niemand anderem anlasten. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, den Mund zu halten, wenn eine Frist abgelaufen ist. Die Mitglieder des Parlamentes sind nämlich weiterhin berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen.


    Ich beantrage daher, dass der Speaker sich wegen Missachtung der Standing Orders selbst vewarnt und seiner Aufgabe, Abstimmungen unmittelbar nach dem Ende der Aussprache zu eröffnen, künftig zeitnah nachgeht.

    Honorable Commoners,


    über den vorliegenden Entwurf haben wir noch überhaupt nicht diskutiert.


    Ich finde die Formulierungen "Sollte kein ordentliches Gericht bestehen" und "Sofern dieser nicht in der Lage ist, über Verfassungsfragen zu entscheiden" für sehr unbestimmt. Wann besteht ein Gericht nicht? Wenn es gesetzlich nicht eingerichtet ist oder schlicht, wenn es nicht besetzt ist? Wann kann ein Gericht nicht über Verfassungsfragen entscheiden? Weil die Richter nicht kompetent genug sind? Weil es nicht besetzt ist?


    Eine Verfassungsänderung sollte meines Erachtens möglichst eindeutig formuliert sein. Dazu trägt der Entwurf noch nicht bei.

    Honorable Commoners,


    ich lege mitnichten einen destruktiven Stil an den Tag. Wenn Commoner Wells, meint, es sei destruktiv, sich vor seiner Stimmabgabe des Antragsinhalts nochmal zu vergewissern, dann hat er eine interessante Sichtweise.

    Honorable Commoners,


    ein verfassungswidriges Gesetz kann doch nicht dadurch verfassungmäßig gemacht werden, indem man hinterher die Verfassung ändert. Ich werde im Falle der Unterzeichnung durch Governor Șefului den Supreme Court zur Klärung anrufen.

    Honorable Commoners,


    ich habe unter anderem deswegen gegen die State Court Bill gestimmt, da sie gegen Art. IV der Constitution verstößt. Ich finde es bemerkenswert, dass nicht nur der Antragsteller, sondern auch der neu vereidigte Attorney General eine verfassungswidrige Bill auf den Weg gebracht haben und für ihre Annahme sorgen wollen.