State Tax Code
An act to set forth taxation by the Free State.
Chapter I – General Provisions
Section 1 – Purpose and Use
(1) Dieses Staatsgesetz schafft Steuern, die durch den Freistaat eingehoben werden.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, ergehen alle nach diesem Staatsgesetz eingehobenen Steuereinnahmen an den allgemeinen Budgettopf des Freistaates.
Section 2 – Tax deadlines, extensions
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind alle Steuern nach diesem Gesetz am fünfzehnten Tag des ersten Monats im Quartal fällig.
(2) Der Gouverneur oder ein durch ihn damit beauftragter Staatsbeamter kann, sofern es die Umstände erfordern, die Steuerschuld für alle oder bestimmten Steuern, für alle oder bestimmte Gruppen an Steuerpflichtigen, bis zu vier Quartale zinsfrei stunden.
Section 3 – Fiscal authority
Mit der Ausführung dieses Staatsgesetzes ist das Department of Finance and Revenue , einzurichten im State Office, betreut.
Section 4 – Entry into force
(1) Dieses Staatsgesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündigung folgenden Monats in Kraft.
(2) Grundsteuern nach Chp. III sind für das Jahr 2021 anteilsmäßig abzuführen.
Chapter II – Sales Tax
Section 1 – Applicability
(1) Auf Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer auf dem Gebiet des Freistaates gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens oder als Eigenverbrauch durchführt, hat dieser Umsatzsteuer (Sales tax) abzuführen.
Section 2 – Exceptions
(1) Auf steuerbare Umsätze nach Sec. 1 aus
a) Versicherungsdienstleistungen,
b) Post- und Versanddienstleistungen,
c) medizinischen Dienstleistungen,
d) Grundstückverkäufen, sowie
e) Wertpapierverkäufen
ist keine Umsatzsteuer zu entrichten.
(2) Unternehmer, die einen Jahresumsatz von $ 25 000 oder weniger auszeichnen, sind von den Bestimmungen dieses Chapters ausgenommen.
Section 3 – Basis of taxation
Die Umsatzsteuer ist auf jenes Entgelt zu entrichten, dass der Unternehmer für die Lieferung (und deren Lieferung und Verpackung) oder die Leistung aufwendet (Bemessungsgrundlage).
Section 4 – Tax rates
(1) Die Umsatzsteuer für steuerbare Umsätze nach diesem Chapter beträgt 12 % der Bemessungsgrundlage.
(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer auf Lebensmittel, Bücher, Nächtigungen, sowie Theater- und Filmaufführungen 6 % der Bemessungsgrundlage.
Section 5 – Deduction of input tax
Ein Unternehmer kann die von anderen Unternehmern an ihn ausgewiesene Steuer für steuerbare Lieferungen oder Leistungen als Vorsteuerbetrag abziehen.
Section 6 – Tax declaration
Ein Unternehmer ist verpflichtet, zu dem in Chp. I festgelegten Fälligkeitsdatum eine Umsatzsteuererklärung zu übermitteln.
Chapter III – Property Ownership Tax
Section 1 – Applicability
Auf Grundeigentum ist Grundsteuer (Property ownership tax) abzuführen.
Section 2 – Exceptions
(1) Von der Abführpflicht von Grundsteuer befreit sind Grundstücke
a) in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Verkehrsflächen,
b) im Eigentum von Kirchen und Religionsgemeinschaften,
c) von Schulen,
d) von Krankenhäusern, sowie
e) von Grundstücken im Eigentum karitativer Organisationen.
(2) Jene Teile von Grundstücken, die von Gewässern bedeckt sind und dadurch nicht bebaubar sind, sind ebenso von der Grundsteuer befreit.
Section 3 – Tax rate
Die Grundsteuer beträgt jährlich 0,002 % des Marktpreises.
Section 4 – Tax deadline
Die Grundsteuer ist jeweils am 15. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführen.