Beiträge von Lillian Bell

    Bid for the Economy Expo 2012
    Hambry, Assentia


    Die Republic of Assentia bewirbt sich mit der Stadt Hambry für die Austragung der Economy Expo 2012.


    Hambry ist der Sitz des Countys Westby, welches unweit der astorisch-roldemischen Grenze liegt. Mit 651.000 Einwohnern bzw. 1.087.000 in der Metropolregion ist die "Lake City" die viertgrößte Stadt in Assentien.


    In Hambry gibt es zwei Flughäfen. Der Lakefront Westby National Airport, ein Flughafen der Kategorie 2 (FAA-Kategorisierung) ist der zweitgrößte Flughafen Assentias und kann auch größere Maschinen abfertigen. Der Hafen ist der der drittgrößte des Staates und verbindet Hambry über den Lake Christopher mit dem Nordanik. Die Eisenbahngesellschaft LakeLink verbindet Hambry mit Durban und Ambridge. Zwischen den Flughäfen und der Innenstadt verkehrt eine Schnellbahnlinie. Das gut ausgebaute Straßen- und Busnetz verbindet sämtliche Ortsteile.


    Geplante Ausstellungsstandorte der Economy Expo 2012 sind das Westby County Convention Center (WCCC), das Gelände der Assentia State University (ASU) sowie das Oswald Research Center (ORC), das bedeutendste Forschungszentrum des Staates für die Entwicklung von Luft- und Raumfahrttechnologien. Die Leiter dieser Einrichtungen gehören dem Planungsstab unter der Führung von Mayor George L. Franck an. Verantwortlich für die Infrastruktur und Sicherheit der Veranstaltung ist Governor Lillian G. Bell.



    Westby County Convention Center (WCCC), Hambry



    Assentia State University (ASU), Hambry



    Oswald Research Center (ORC), Hambry

    Obama zu Gast bei Jay Leno...


    Zitat

    Dann wollte Leno wissen, ob er die Debatten der republikanischen Präsidentschafts-Kandidaten verfolgen würde. Nein, sagte Obama, er warte erst mal ab, bis die "von der Insel weg wären", eine Anspielung auf das ABC-Programm "I’m a Celebrity, Get Me Out of Here!", in Deutschland als Dschungelcamp auf RTL zu sehen. (Quelle: achgut.com)


    :thumbsup:

    Occupational and Consumer Safety Bill


    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt den Arbeitsschutz und die Produktsicherheit in der Republic of Assentia.
      (2) Dieses Gesetz soll als "Occupational and Consumer Safety Act" (OCA) zitiert werden.


    ARTICLE II - OFFICIAL SUPERVISION

      Section 1 State Center for Occupational and Consumer Safety
      (1) Der assentische Staat unterhält ein Zentrum für Arbeits- und Verbrauchersicherheit.
      (2) Das Zentrum schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung oder Täuschung.
      (3) Den leitenden Direktor dieses Zentrums bestimmt der Governor of Assentia.


      Section 2 Duties and Competencies
      (1) Dem State Center for Occupational and Consumer Safety (COC) obliegt die Überwachung und Prüfung:
      1. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
      2. der Sicherheit beim Betrieb von technischen Geräten und Anlagen;
      3. der Sicherheit von technischen und elektronischen Produkten;
      4. der Unbedenklichkeit von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln;
      5. der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Reinigungs- und Körperpflegemitteln;
      6. der Hygiene- und Qualitätsstandards in gastronomischen Einrichtungen;
      7. der Hygiene- und Qualitätsstandards in Gesundheitseinrichtungen.
      (2) Von Beauftragten des COC geprüfte Anlagen, Geräte und Erzeugnisse werden mit einem Gütesiegel versehen, wenn bei ihrer Herstellung und bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist.
      (3) Inspektoren des COC sind befugt und verpflichtet:
      1. Betriebe und Beschäftigte in Belangen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und zu beraten;
      2. Betriebe, Arbeitsstellen und Baustellen jederzeit angekündigt oder unangemeldet zu betreten und zu überprüfen;
      3. Betriebsstätten, Anlagen und Geräte, die eine mögliche Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung darstellen, nach vorherigem Hinweis und erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vorübergehend oder dauerhaft stillzulegen;
      4. auf Produktmängel hinzuweisen sowie Herstellern und Händlern die Rückholung fehlerhafter Produkte empfehlen;
      5. Verbraucher zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten.


    ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

      Section 1 Entry into Force
      Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.

    Honourable Deputies,


    folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:

    Occupational and Consumer Safety Bill



    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt den Arbeitsschutz und die Produktsicherheit in der Republic of Assentia.
      (2) Dieses Gesetz soll als "Occupational and Consumer Safety Act" (OCA) zitiert werden.


    ARTICLE II - OFFICIAL SUPERVISION

      Section 1 State Center for Occupational and Consumer Safety
      (1) Der assentische Staat unterhält ein Zentrum für Arbeits- und Verbrauchersicherheit.
      (2) Das Zentrum schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung oder Täuschung.
      (3) Den leitenden Direktor dieses Zentrums bestimmt der Governor of Assentia.


      Section 2 Duties and Competencies
      (1) Dem State Center for Occupational and Consumer Safety (COC) obliegt die Überwachung und Prüfung:
      1. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
      2. der Sicherheit beim Betrieb von technischen Geräten und Anlagen;
      3. der Sicherheit von technischen und elektronischen Produkten;
      4. der Unbedenklichkeit von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln;
      5. der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Reinigungs- und Körperpflegemitteln;
      6. der Hygiene- und Qualitätsstandards in gastronomischen Einrichtungen;
      7. der Hygiene- und Qualitätsstandards in Gesundheitseinrichtungen.
      (2) Von Beauftragten des COC geprüfte Anlagen, Geräte und Erzeugnisse werden mit einem Gütesiegel versehen, wenn bei ihrer Herstellung und bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist.
      (3) Inspektoren des COC sind befugt und verpflichtet:
      1. Betriebe und Beschäftigte in Belangen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und zu beraten;
      2. Betriebe, Arbeitsstellen und Baustellen jederzeit angekündigt oder unangemeldet zu betreten und zu überprüfen;
      3. Betriebsstätten, Anlagen und Geräte, die eine mögliche Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung darstellen, nach vorherigem Hinweis und erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vorübergehend oder dauerhaft stillzulegen;
      4. auf Produktmängel hinzuweisen sowie Herstellern und Händlern die Rückholung fehlerhafter Produkte empfehlen;
      5. Verbraucher zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten.


    ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

      Section 1 Entry into Force
      Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.


    Stimmen Sie bitte mit Yes, No oder Abstention ab.
    Die Abstimmung endet am 26.01.2012

    Kompletter Entwurf inkl. Änderung:


    Occupational and Consumer Safety Bill



    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS

      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt den Arbeitsschutz und die Produktsicherheit in der Republic of Assentia.
      (2) Dieses Gesetz soll als "Occupational and Consumer Safety Act" (OCA) zitiert werden.


    ARTICLE II - OFFICIAL SUPERVISION

      Section 1 State Center for Occupational and Consumer Safety
      (1) Der assentische Staat unterhält ein Zentrum für Arbeits- und Verbrauchersicherheit.
      (2) Das Zentrum schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung oder Täuschung.
      (3) Den leitenden Direktor dieses Zentrums bestimmt der Governor of Assentia.


      Section 2 Duties and Competencies
      (1) Dem State Center for Occupational and Consumer Safety (COC) obliegt die Überwachung und Prüfung:
      1. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
      2. der Sicherheit beim Betrieb von technischen Geräten und Anlagen;
      3. der Sicherheit von technischen und elektronischen Produkten;
      4. der Unbedenklichkeit von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln;
      5. der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Reinigungs- und Körperpflegemitteln;
      6. der Hygiene- und Qualitätsstandards in gastronomischen Einrichtungen;
      7. der Hygiene- und Qualitätsstandards in Gesundheitseinrichtungen.
      (2) Von Beauftragten des COC geprüfte Anlagen, Geräte und Erzeugnisse werden mit einem Gütesiegel versehen, wenn bei ihrer Herstellung und bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist.
      (3) Inspektoren des COC sind befugt und verpflichtet:
      1. Betriebe und Beschäftigte in Belangen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und zu beraten;
      2. Betriebe, Arbeitsstellen und Baustellen jederzeit angekündigt oder unangemeldet zu betreten und zu überprüfen;
      3. Betriebsstätten, Anlagen und Geräte, die eine mögliche Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung darstellen, nach vorherigem Hinweis und erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vorübergehend oder dauerhaft stillzulegen;
      4. auf Produktmängel hinzuweisen sowie Herstellern und Händlern die Rückholung fehlerhafter Produkte empfehlen;
      5. Verbraucher zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten.


    ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

      Section 1 Entry into Force
      Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.


    Die Abstimmung beginnt dann morgen.

    Okay, dann lasst aber aktuelle Ämterbesetzungen unbedingt weg wenn man eh nicht garantieren kann diese ständig zu aktualisieren. Und auch hier gilt: In der Kürze liegt die Würze! Niemand hat heute noch Bock sich monströse Textanballungen durchzulesen nur um von einem Produkt überzeugt zu werden.


    Namen müssen überhaupt nicht auf die Website, sondern nur die Verfassungsorgane (Bezeichungen und wesentliche Aufgaben). Dem Interessenten soll ein grundlegender Überberblick verschafft werden - wer gerade irgendwo Governor oder Minister ist, interessiert ihn sicherlich nicht. Ebenso ändern sich Landschaft und Bevölkerung der States nicht. Das sind Stammdaten, die einmal eingetippt werden und (keine weiteren Fusionen vorausgesetzt) jahrelang Gültigkeit haben.

    Dinge wie z. B. das politische System - also welche Staatsorgane es gibt, wofür sie zuständig sind, wie sie gewählt werden usw. -, ein Überblick über Land & Leute, Geographie, die Bundesstaaten usw. müssen unbedingt auf die Homepage.


    Ebenso wie eine möglichst kurze und verständliche "Einstiegsanleitung".


    Sofort nur auf auf Forumthreads zu verlinken wirkt nämlich einfach nur lieblos und billig.


    Völlig richtig.

    Eine Website wie unsere hat den Nachteil das sie immer nur der Admin aktuell halten kann. Das geht einmal gut und dann passiert lange nichts. Mein Vorschlag wäre eine Eingangsseite, vom Inhalt her nur auf einen informativen Eingangstext begrenzt, die dann das Forum verlinkt. Optimal wäre eine Verlinkung in den Neubürgerbereich wo dann auch gleich ein FAQ auf den Neuankömmling wartet.


    Man muss die Website ja nicht als Enzyklopädie anlegen. Hin müssen "nur" eine aktuelle (!) Kurzbeschreibung der Bundesstaaten sowie eine Darstellung der Staatsordnung. Das Ganze sollte etwas großzüger gestaltet werden, mit wenigstens einem Symbolfoto je Staat (z.B. Manhatten-Skyline, Texas-Ranch usw.) - das Auge isst schließlich mit. Die Einbürgerung (wie und wo) sollte auch sofort erkennbar sein.

    Honorable Deputies,


    ich stimme zu, dass sofortige Maßnahmen unter Umständen nicht angessen sind, und schlage folgende Ergänzung vor:


    Honorable Deputies,


    der vorliegende Entwurf soll unsere Bürger vor gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen und als Verbraucher von Gütern schützen. Da sie infolge mangelnder Fachkenntnis, Information oder Erfahrung benachteiligt werden können, soll die vorgeschlagene Behörde die Arbeits- und Verbrauchersicherheit gewährleisten.