mir ist weiterer Ergänzungsbedarf aufgefallen: Es sollte spezifiziert werden, dass die vorgeschlagene Neuregelung erst bei den nächsten allgemeinen Haus-Wahlen im März 2012 Anwendung findet, da die neuen Representatives für die Legislativperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März ja bereits nach Verhältniswahlrecht gewählt wurden und eine Nachbesetzung eventueller Vakanzen nach dem neuen System nicht sinnvoll ist, da nachträglich schlecht festgelegt werden kann, welchen Wahlkreisen die designierten Congressmen zuzuordnen sind.
ich unterstütze die Reform des Wahlverfahrens für das Haus aus den von der Senatorin von Laurentiana umfangreich dargelegten Gründen. Der Beitrag von Senator Carbone hat mich jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der vorliegende Entwurf noch einige kleinere Fehler enthält bzw. an einigen Stellen noch der Präzisierung bedarf. Ich war so frei, den Entwurf zu überarbeiten:
Wie man jetzt wohl deutlicher erkennen kann, ist Sec. 3 Ssec. 7 nicht überflüssig, da sie letztlich besagt, dass man nicht in jedem Wahlkreis seine Stimme abgeben muss, damit die Stimmabgabe insgesamt gültig ist. Man vollzieht die Wahl ja bundesweit auf einem einzigen Stimmzettel, und nicht, wie bei der Präsidentenwahl, in einzelnen Teilwahlen nach Staaten getrennt.
PS: Die Nummerierung der Wahlkreise in Sec. 1 Ssec. 2 habe ich nur hinzugefügt, um auch der Terminologie nach zu verdeutlichen, dass es sich um eine bundesweite Wahl und nicht, wie die Senatorin von New Alcantara andeutete, um eine verkappte, zweite Senatorenwahl handelt, die allein staatsintern entschieden wird.
Kam schon die letzten paar Tage nicht richtig dazu, mich um Astor zu kümmern, und bin bis einschließlich Sonntag höchstwahrscheinlich komplett abwesend - evtl. schaffe ich es, ab und zu kurz reinzuschauen. Ich bitte Taylor darum, sich im Kongress bis dahin auch um das RH zu kümmern.
eine Anregung von Senator Witfield aufgreifend möchte ich die ehrenwerten Mitglieder des Kongresses gerne darauf aufmerksam machen, dass das Kongresspräsidium plant, morgen mit einer Delegation interessierter Congressmen und Senators in die Demokratische Union zu reisen. Es gilt, unser National Soccer Team, dem bei der laufenden Weltmeisterschaft der Einzug ins Achtelfinale gelungen ist, ab 19 Uhr Ortszeit live vor Ort im Stadion anzufeuern!
Wer an der Reise teilnehmen möchte, möge sich bitte rechtzeitig anmelden, damit alles Notwendige veranlasst werden kann. Es wird auch ein Shuttlebus bereitstehen, der uns direkt vom Kapitol zum Flughafen in Astoria City bringt. Genauere Informationen, vor allem die Reisezeiten, werden noch an Ihre Büros übermittelt. Hoffen wir auf einen Erfolg gegen Priedgallen und einen Einzug ins Viertelfinale!
Das finde ich jetzt mehr als schwierig. Grundrechte haben ja gerade die Eigenschaft, dass sie nicht zur Diskussion stehen dürfen. Und auch nicht zur Disposition der Mehrheit, denn Grundrechte sind ja gerade Minderheitenschutz. Aber genau deswegen halte ich Volksentscheide für Teufelszeug: Weil genau dann solche Argumentationen wie "Der Wille des Volkes muss respektiert werden." kommen. Nein, muss er nicht, wenn er grundrechtswidrig ist. [...]
Du bringst hier die typischen Argumente eines gut geschulten, deutschen Juristen. Das ist gar nicht abfällig gemeint, ich will nur darauf hinweisen, dass man bei der Abwägung zwischen "Respektierung des Volkswillens" und "Minderheitenschutz durch Grundrechte" (was man auch zu "Demokratieprinzip vs. Rechtsstaatsprinzip" zuspitzen kann) durchaus zu unterschiedlichen, aber gleichermaßen legitimen Ergebnissen kommen kann. Und zu welchem Ergebnis man kommt, hängt stark von der Staatstradition eines Volkes ab. Ich habe dazu vor geraumer Zeit mal einen sehr interessanten Vortrag eines Schweizer Soziologen gehört, der mir das erst richtig bewusst gemacht hat: Wir Deutsche vertauen dem Rechtsstaat so stark, für meinen Geschmack oft fast zu stark, weil er jahrhundertlang unser einziges Hilfsmittel gegen Willkürmaßnahmen der Obrigkeit war - genaugenommen bis 1918. In der Schweiz dagegen war diese Frontstellung schon viel früher aufgehoben, weshalb das Demokratieprinzip dort sehr viel mehr Wertschätzung als das Rechtsstaatsprinzip genießt. Deshalb ist in der Schweiz auch die Akzeptanz der "Mehrheitsdiktatur" - wie es hier so schön polemisch benannt wurde - sehr viel größer ausgeprägt. Ein Verfassungsgericht im bundesdeutschen Sinne, das (Volks-)Gesetze an Verfassungsnormen messen und ggf. auch kassieren kann, gibt es in der Eidgenossenschaft übrigens nicht (und fände in der Bevölkerung mehrheitlich auch keine Akzeptanz). Die Minarett-Initiative ist daher auch nicht gekippt worden, ihr Ergebnis ist nach wie vor bindend.
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