Beiträge von James B. Sherman

    Entschuldigung, aber ich muss es auch hier mal fragen: Sagt mal, haben wir eigentlich keine anderen und vielleicht auch wirklich wichtige Probleme?

    Ja, haben wir, aber das ist kein Argument. Wenn man sich nur noch mit "den" weltbewegenden Angelegenheiten sprechen darf, dürfte so manche Diskussion nicht mehr geführt werden.


    Die Guttenberg-Affäre ist wichtig genug, um die Beschäftigung der Medien damit zu rechtfertigen.


    Astoria City, February 28th, 2011


    Die Klage wurde dem Beklagten zugestellt.


    Der Beklagte wurde aufgefordert, unter Einhaltung einer Frist bis zum 04.03.2011, 23:59 Uhr ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwidern, bevor das Gericht über die Zulassung zur Entscheidung beschließen wird.


    Das Gericht wird für die Entscheidung über die Erteilung eines Writ of Certiorari ausschließlich Einlassungen zu Zulässigkeitsproblemen berücksichtigen. In der Klageerwiederung vorgebrachte Argumente betreffend der Begründetheit der Klage wird das Gericht im Falle der Erteilung des Writs bei der Entscheidung über die Begründetheit der Klage dann selbstverständlich berücksichtigen.




    Chief Justice

    Ergänzend leiste ich gemäß Article II Sec. 2 Ssec. 2 SCOTUS Act den vorgeschriebenen Richtereid:


    Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.

    Handlung

    Chief Justice Sherman betritt den Gerichtssaal, setzt sich auf seinen Platz und schlägt einmal mit dem Hammer auf den Tisch.


    Das Verfahren wird fortgesetzt.


    Aufgrund der bedauerlich langen Verzögerung im Verfahrensfortgang frage ich noch einmal: Sind die Vertreterin der Anklage, U.S. Solicitor General Aspen Campbell Lockerby, sowie der Angeklagte, Jonathan Robert Goodings, persönlich anwesend? Wird der Angeklagte durch einen Rechtsbeistand vertreten?

    1. Weder noch. Bund wie Staaten besitzen jeweils originäre Staatsqualität, die keine der beiden Ebenen von der anderen ableitet. Die Bundesverfassung errichtet einen Bundesstaat, bestehend aus eben dem Bund und acht Staaten. Sie gilt, weil das Volk der Vereinigten Staaten - gleichsam das Volk des Bundes wie der Staaten - sich diese Verfassung in dieser Form gegeben hat. Was wäre, wenn es das nicht getan hätte - ein Zentralstaat, acht im Äußeren und Inneren vollständig souveräne Staaten oder irgendwas anderes - ist rein spekulativ und schon politisch wie historisch kaum zu begründen. Insbesondere aber nicht juristisch, da die Jurisprudenz sich allein mit bestehenden Rechtsordnungen befasst, nicht mit hypothetischen. Letzteres wäre die Domäne der Philosophie.


    2. Nein, die Bundesverfassung ist kein Vertrag zwischen den Bundesstaaten. Sie ist ein Vertrag zwischen den Bürgern der Vereinigten Staaten. Und wurde als solcher seinerzeit sowohl vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, als auch von den Gouverneuren und Senatoren der Staaten unterzeichnet. Diese Unterzeichnung hatte dabei den Charakter einer Beglaubigung - die genannten Amtsträger haben mit ihren Unterschriften bestätigt, dass die Bundesverfassung als Vertrag der Bürger der Vereinigten Staaten miteinander demokratisch geschlossen wurde. Konstitutiven Charakter hatten und haben die Unterschriften nicht - die Bundesverfassung gilt nicht, weil die Unterschriften darunter stehen, die Unterschriften bekräftigen nur für den Zweifelsfall nochmals die Geltung der Bundesverfassung kraft demokratischen Beschlusses der Bürger der Vereinigten Staaten.


    3. Diese Frage habe ich - wie ich glaube - bereits beantwortet, Senator. Das Common Law ist als Teilbereich des Gewohnheitsrechts Bestandteil unserer Rechtsordnung. Es ist überall dort anzuwenden, wo es sich durch dauernde, stetige, allgemeine und gleichmäßige Übung (bzw. Rechtssprechungspraxis) herausgebildet hat und als rechtsverbindlich anerkannt wird - folgend den Prinzipien der longa consuetudo und der opinio iuris. Eine gewisse Einschränkung gilt im Strafrecht gemäß dem Grundsatz nulla poena sine lege scripta - keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz.

    1. Vielleicht nicht als Vater des Strafrechts per se, aber als Vater des geltenden USPC könnte man ihn durchaus bezeichnen, ja.


    2. Eine nachrangige. Zeugnisse des subjektiven Willens des historischen Gesetzgebers können die Stimmigkeit der Auslegung einer Rechtsnorm vielleicht bestärken oder entkräften, aber sie haben nicht den Charakter einer "authentischen Interpretation" - soll heißen, sie binden die rechtsprechende Gewalt nicht daran, eine Norm strikt im Sinne des subjektiven Willens des Gesetzgebers bzw. Autors zu interpretieren. Vielmehr ist der objektivierten Auslegung der Vorrang einzuräumen, also der objektiven Bewertung des Sinns und Zwecks einer Norm - und diese Bewertung kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern, ohne dass das geschriebene Recht sich ändert. Das Gesetz ist "nicht toter Buchstabe, sondern lebendig sich entwickelnder Geist", wie einer meiner akademischen Lehrer einst zu sagen pflegte.


    3. Das Gewohnheitsrecht ist anerkannter Bestandteil unserer Rechtsordnung, verankert beispielsweise in Art. I Sec. 2 Ssec. 2 des Supreme Court of the United States Act und in Art. I Sec. 3 Ssec. 2 des Criminal Court Act. Wo es sich herausgebildet hat, ist es anzuwenden wie andere Rechtsquellen auch, solange es nicht im Widerspruch zum Statuary Law steht.


    4. Wie bereits erklärt, halte ich den Tenor des Urteils für vertretbar - also die Erkennung auf Verfassungswidrigkeit der bisherigen Praxis der Verwaltungsorganisation. Die einzelnen Teilbestimmungen des Urteils erscheinen mir dagegen bisweilen inkohärent und nicht mit voller handwerklicher Sorgfalt ausgeführt. Darauf wurde in der öffentlichen Debatte, die sich an die Urteilsverkündung anschloss, ja auch schon hingewiesen.

    In der Tat eine interessante Frage, Senator Jameson, über die schon ganze Bücher geschrieben wurden. Sie werden es mir nicht verübeln, wenn ich mich in diesem Rahmen eher kurz fasse.


    Meiner Einschätzung nach ist der Suizidversuch schon deshalb nicht strafbar, weil Suizid nicht unter Chapter II Art. III Sec. 1 Ssec. 1 USPC subsumiert werden kann. Diese Norm bezieht sich nur auf die Tötung anderer Menschen.


    Wie komme ich zu dieser Auffassung? Zum einen aufgrund der Formulierung des Gesetzestextes – dazu später mehr –, zum anderen aufgrund dogmatischer Überlegungen: Geschütztes Rechtsgut der zitierten Strafnorm ist das menschliche Leben, das auch durch Art. II Sec. 1 der Verfassung als Grundrecht garantiert wird. Zweck dieser Grundrechtsnorm ist der Schutz des Lebens vor Eingriffen des Staates oder Dritter. Art. II Sec. 1 der Verfassung garantiert aber ebenso das Grundrecht auf Selbstbestimmung des Individuums, das in extremo auch die Entscheidungsfreiheit über den Zeitpunkt des eigenen Todes umfassen kann.


    Warum sollte der Gesetzgeber in diesem Lichte ein Interesse daran gehabt haben, den Suizidversuch unter Strafe zu stellen? Mit einem Suizid greift der Suizident nicht in die Rechte anderer ein, er disponiert letztlich nur final über ein höchstpersönliches Rechtsgut – sein eigenes Leben. Denkbare Motive zur Strafbarstellung des Suizidversuchs wären religiöse Gründe oder die
    Ächtung des Entzugs von Humanressourcen zum Schaden der Gesellschaft – aber beide Ansätze lässt unsere Verfassung nicht zu, da sie die Trennung von Staat und Religion vorsieht und von einem freiheitlichen, non-utilitaristischen Menschenbild ausgeht.


    An dieser Stelle zurück zum Wortlaut von Chapter II Art. III Sec. 1 Ssec. 1 USPC: "Wer einen Menschen tötet, wird [...] bestraft." In der Systematik des USPC ist der Täter hier aus eigener Sicht "er selbst", nicht aber "ein Mensch". Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass diese Norm auch den Suizid abdeckt, dann hätte er wohl eindeutiger formuliert oder einen eigenen Straftatbestand des versuchten Suizids geschaffen.

    Danke für Ihre Fragen, Senator Hayward.


    Ich beabsichtige nicht, mich während meiner Amtszeit als Chief Justice parteipolitisch zu betätigen. Ich bin zwar Republikaner, gehöre aber schon seit Jahren keinem Entscheidungsgremium der Partei mehr an, habe kein Parteiamt inne und strebe auch nicht mehr nach dererlei Positionen. Meine Parteimitgliedschaft ruht de facto, und dabei wird es auch bleiben.


    Zu Ihrer zweiten Frage: Auch der Chief Justice ist letztlich ein normaler Bürger der Vereinigten Staaten, der wie alle andere Bürger Astors die ihm durch die Bundesverfassung garantieren Rechte genießt. Dazu zählt auch das Recht auf eine eigene Meinung und daraus resultierend das Recht auf politisches Engagement und Mitgliedschaft in einer politischen Partei. Die Verfassung verlangt von einem Richter nicht, dass er neutral im Sinne von meinungs- und überzeugungsfrei zu sein hat - was, nebenbei bemerkt, auch reichlich weltfremd wäre, da man davon ausgehen kann, dass jeder vernunftbegabte Mensch eigene Meinungen und Überzeugungen besitzt, ob er sie nun durch eine Parteimitgliedschaft nach außen sichtbar dokumentiert oder nicht. Die Verfassung verlangt von einem Richter lediglich, dass er seine eigenen Meinungen und Überzeugungen bei seiner Amtsführung insoweit zurückstellt, als er verpflichtet ist, streng nach Recht und Gesetz zu urteilen.


    Ich kann Ihnen versichern, dass mir diese Kardinalpflicht des Richters sehr wohl bewusst ist und ich das Amt des Chief Justice in diesem Sinne aus ausüben würde - wie auch schon meine Vorgänger Finnegan (Republikaner) und Muffley (Demokrat).

    Gestatten Sie mir bitte eine Frage in die Runde: Wo ist eigentlich gesetzlich verankert, dass der Chief Justice of the Supreme Court die astorische Staatsbürgerschaft oder das aktive oder passive Wahlrecht haben muss? Ich habe da auf die Schnelle keine Regelung gefunden und wäre für einen entsprechenden Hinweis seitens der hier anwesenden kompetenten Vertreter der Politik oder auch des neuen Richterkandidaten sehr dankbar.

    Dear Mr. Sandoval, bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu dieser Frage gegenwärtig nur ungern öffentlich äußern würde, weil sie - da offensichtlich unter führenden Politikern umstritten - demnächst ggf. dem Supreme Court zur Klärung vorliegen könnte.

    Ms. Monroe, ich dachte mir schon, dass diese Frage sehr schnell aufkommen würde. Lassen Sie mich an dieser Stelle nur soviel sagen: Ich halte die grundsätzliche Tendenz der Entscheidung im Fall "The President of the U.S. vs. The U.S. Congress", also die Feststellung, dass die bisherige Praxis der Verwaltungsorganisation verfassungswidrig war, für korrekt. Über die Kohärenz von einzelnen Urteilsbestimmungen kann man dagegen mit Recht streiten.


    Aber, um damit indirekt auf Mr. Hunters Frage einzugehen, ich halte es für völlig unangebracht, wie die Republikanische Partei - meine Partei - infolge des Urteils einen regelrechten Diffamierungsfeldzug gegen Chief Justice Schwertfeger geführt hat. Mag er auch in einem wichtigen Verfahren eine strittige Entscheidung gefällt haben, in den vergangenen Jahren hat sich Mr. Schwertfeger als kompetenter Jurist erwiesen, der diesem Land als Chief Justice alles in allem gute Dienste geleistet hat. So einen Mann mit Schimpf und Schande fallenzulassen gehört sich einfach nicht. Das ist meine persönliche Meinung, die ich sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber der - republikanischen - Administration vertrete.

    Handlung

    Sherman tritt ans Pult wird für einen Moment vom Blitzlicht der diversen Fotokameras geblendet.


    Vielen Dank für die Vorstellung meiner Person, Mr. President - auch wenn Sie bei den Lobeshymnen etwas dick aufgetragen haben.


    Handlung

    JBS blickt kurz zu Cunningham, schmunzelt und spricht weiter.


    Ladies and Gentlemen, ich möchte es kurz machen.


    Der Präsident hat mich gebeten, für das vakante Amt des Chief Justice zur Verfügung zu stehen. Nachdem er mir in einem intensiven Vieraugengespräch verdeutlicht hat, dass er mich tatsächlich als den geeignetsten Kandidaten für diese Funktion betrachtet, habe ich zugesagt.


    Mich treibt dabei nicht Ehrgeiz nach höheren Ämtern - meine Karrierepläne hatte ich eigentlich schon längst zu den Akten gelegt -, sondern Pflichtbewusstsein und der Wunsch, der Nation zu dienen. Wenn ich dies tun kann, indem ich an der Spitze der Judikative die Funktionsfähigkeit unseres Justizwesens aufrecht erhalten kann, dann tue ich dies gern.


    Ich bin zwar Mitglied der Republikanischen Partei, aber ich werde - das versteht sich von selbst - im Richteramt stets absolut neutral und überparteilich agieren, sollte der Senat meine Nominierung bestätigen. Dem bevorstehenden Hearing blicke ich mit Freude entgegen.


    Vielen Dank.

    Ja, das passt mir gut, Mr. President. Ich residiere im Shilton Hotel - Sie wissen also, wo sie mich für die letzten terminlichen Koordinierungen erreichen können.


    Handlung

    JBS erhebt sich vom Sofa.


    Und jetzt möchte ich Ihnen nicht noch mehr von Ihrer kostbaren Zeit stehlen, Sir. Ich bin sicher, Ihr Staff wird langsam schon nervös, weil ich Sie so lange mit Beschlag belege. Es war mir eine Ehre.