In der Tat eine interessante Frage, Senator Jameson, über die schon ganze Bücher geschrieben wurden. Sie werden es mir nicht verübeln, wenn ich mich in diesem Rahmen eher kurz fasse.
Meiner Einschätzung nach ist der Suizidversuch schon deshalb nicht strafbar, weil Suizid nicht unter Chapter II Art. III Sec. 1 Ssec. 1 USPC subsumiert werden kann. Diese Norm bezieht sich nur auf die Tötung anderer Menschen.
Wie komme ich zu dieser Auffassung? Zum einen aufgrund der Formulierung des Gesetzestextes – dazu später mehr –, zum anderen aufgrund dogmatischer Überlegungen: Geschütztes Rechtsgut der zitierten Strafnorm ist das menschliche Leben, das auch durch Art. II Sec. 1 der Verfassung als Grundrecht garantiert wird. Zweck dieser Grundrechtsnorm ist der Schutz des Lebens vor Eingriffen des Staates oder Dritter. Art. II Sec. 1 der Verfassung garantiert aber ebenso das Grundrecht auf Selbstbestimmung des Individuums, das in extremo auch die Entscheidungsfreiheit über den Zeitpunkt des eigenen Todes umfassen kann.
Warum sollte der Gesetzgeber in diesem Lichte ein Interesse daran gehabt haben, den Suizidversuch unter Strafe zu stellen? Mit einem Suizid greift der Suizident nicht in die Rechte anderer ein, er disponiert letztlich nur final über ein höchstpersönliches Rechtsgut – sein eigenes Leben. Denkbare Motive zur Strafbarstellung des Suizidversuchs wären religiöse Gründe oder die
Ächtung des Entzugs von Humanressourcen zum Schaden der Gesellschaft – aber beide Ansätze lässt unsere Verfassung nicht zu, da sie die Trennung von Staat und Religion vorsieht und von einem freiheitlichen, non-utilitaristischen Menschenbild ausgeht.
An dieser Stelle zurück zum Wortlaut von Chapter II Art. III Sec. 1 Ssec. 1 USPC: "Wer einen Menschen tötet, wird [...] bestraft." In der Systematik des USPC ist der Täter hier aus eigener Sicht "er selbst", nicht aber "ein Mensch". Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass diese Norm auch den Suizid abdeckt, dann hätte er wohl eindeutiger formuliert oder einen eigenen Straftatbestand des versuchten Suizids geschaffen.