Beiträge von Abigail De Lauer

    Mit einem "kranken Weltbild" meine Gouverneur Wells offensichtlich nicht Mr. Rosenthals jüdischen Glauben, sondern die Ansicht, seine persönlichen religiösen Wertvorstellungen hätten unterschiedslos für alle Menschen - ob nun Juden, die es anders sehen, oder Christen, Muslime, Buddhisten, Hindus, Pastafarianer, Jogurtbecherdreher, Agnostiker, Atheisten und wen es sonst noch alles gibt, die ebenso ein Recht auf ihren Glauben und ihre Werte haben - zu gelten, und rechtfertigten, ja geböten die Diskriminierung von Menschen vor dem Gesetz.


    In diesem Lichte ist dann auch seine Äußerung zu verstehen, Mr. Rosenthal verschwände hoffentlich für eine Weile von der Bildfläche: Dass er seine politische Betätigung so lange ruhen lässt, bis er verstanden hat, dass Politik in einem säkulären und religiös vielfältigen Staat sich nicht nach persönlichen Auslegungen religiöser Gebote durch einzelne Angehörige irgendeiner Glaubensgemeinschaft richten kann und darf.

    Mr. Speaker,


    ob der ehrenwerte Commoner Rosenthal das nun glaubt oder nicht, aber die Idee einer von der Gemeinschaft anerkannten, geregelten und geschützten Lebensgemeinschaft zweier Menschen ist schon wesentlich älter als seine Religion. (Und älter als meine damit sowieso, aber das nur am Rande.)

    Mr. Speaker,


    ich vergleiche mitnichten Äpfel mit Birnen, ich behandle den ehrenwerten Commoner Rosenthal nur mit seiner eigenen Medizin, wie man so schön sagt.


    Er spricht sich erst offen für die Diskriminierung und Schlechterstellung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung aus, und beantwortet Kritik an dieser Forderung dann mit Wehklagen, man achte seine "religiösen Überzeugungen" nicht.


    Ich frage den ehrenwerten Commoner Rosenthal darum, was er antworten würde, wenn andere Leute ihn auf Grund ihrer "religiösen Überzeugungen" ausgrenzen und diskriminieren würden?


    Indem sie zunächst beteuern, sie respektierten natürlich die religiösen Lehren und Gebräuche des Judentums und hätten rein persönlich ja auch nichts gegen Menschen jüdischen Glaubens, es sei aber nun einmal so, dass diese Gott lästerten, indem sie seinen Sohn als den Messias verleugneten, durch eine bewusst falsche Auslegung der Heiligen Schrift Gottes Geboten zuwider handelten, und sie einfach nicht wollen, dass ihr auf Ehrfurcht vor Gott und seinen Geboten gegründetes Gemeinwesen, und insbesondere ihre Kinder, solchen gotteslästerlichen Einflüssen ausgesetzt würden?


    Das ist weder geschmackloser, noch irrationaler, als was der ehrenwerte Commoner Rosenthal hier von einem "heiligen Sakrament" der Ehe erzählt.


    In einem säkulären Staat ist diese kein "heiliges Sakrament", sondern ein staatlich anerkannter und gewährleisteter Zivilpakt, der der Lebensgemeinschaft zweier Menschen rechtliche und wirtschaftliche Ordnung und Sicherheit verleiht.


    Kein Homosexueller wird gezwungen, eine Ehe einzugehen, wenn das seinen persönlichen religiösen Ansichten zuwider liefe. Und keinem Heterosexuellen entsteht ein Schaden daraus, wenn die Lebensgemeinschaft zweier Homosexueller staatlicherseits ebenso anerkannt und geschützt wird, wie die Lebensgemeinschaft zweier Heterosexueller.


    Die Ehe ist keine "Belohnung" für moralisch besonders "aufrichtigen" oder "anständigen" Lebenswandel, sie ist eine in juristischer wie wirtschaftlicher Hinsicht praktische Erleichterung für Menschen, die ihr Leben miteinander gestalten und Verantwortung füreinander tragen wollen. Der Staat ist gehalten und verpflichtet, das ohne Rückfragen und Wertungen so anzuerkennen, und dem Wunsch zweier Menschen nach gemeinsamer Lebensführung und -gestaltung in seiner Gesetzgebung Rechnung zu tragen.

    Mr. Speaker,


    zur Frage des Mindestalters für eine Eheschließung: Ich würde dieses schlicht an das Erreichen der Volljährigkeit koppeln. Denn zivilrechtlich gesehen ist die Eingehung einer Ehe ein Rechtsgeschäft, wer vor dem Gesetz alt genug ist, sein Vermögen selbst zu verwalten und auch sonst selbstständig über seine Angelegenheiten zu bestimmen, der sollte auch eine Ehe schließen dürfen. (Meines Wissens ist das Volljährigkeitsalter in Astoria State noch nicht gesetzlich geregelt, ich würde hier aber ebenfalls 18 Jahre anregen.)


    Und noch eine Anmerkung zum Ehenamen: Die Bildung von Doppelnamen, zumal mit Bindestrich, entspricht meines Wissens nicht den kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen und Gepflogenheiten in den Vereinigten Staaten. Üblich ist glaube ich eher folgendes Schema:


    Heiraten Mr. A und Ms. B, dann nennen sich üblicherweise ...


    ... Mr. & Ms. A
    ... oder Mr. & Ms. B
    ... oder Mr. A & Ms. B A
    ... oder Mr. A B & Ms. B,


    oder bleiben schlicht Mr. A und Ms. B. Wenn man will, kann man sicherlich auch die Möglichkeit Mr. & Ms. A-B bzw. Mr. & Ms. B-A gesetzlich vorsehen, aber das würde ich wirklich nur neben den oben erläuterten Alternativen tun. ;)

    Mr. Chairman,


    ich möchte den ehrenwerten Commoner Rosenthal einmal fragen, wie dieser reagieren würde, wenn einige fanatische Christen sagten, sie wollten auf Grund ihrer "religiösen Überzeugungen" keine Juden in ihrer Nachbarschaft haben? Ganz weit hergeholt ist das ja nicht, solche Leute gibt es bedauerlicherweise wirklich.


    Was wäre also nach Meinung des ehrenwerten Commoners Rosenthal, wenn solche Leute nun im Rat einer Stadt eine Mehrheit hielten, und dort - formaldemokratisch korrekt - einen Bebauungsplan beschlössen, demzufolge Menschen jüdischen Glaubens nur noch in besonders dazu ausgewiesenen Zonen am Stadtrand leben dürften, und das mit ihren "religiösen Überzeugungen" begründeten?

    Honorable Commoners,


    die Argumentation der ehrenwerten Commoner Hamilton zeugt leider von keinem tiefen Verständnis der astorischen Staatsrechts- und Verfassungtradition und ihrer philosophsichen Grundlagen und Wurzeln.


    Astoria State ist keine Quasi-Monarchie mit dem Gouverneur als so einer Art "Ersatzkönig", es ist eine gewaltenteilende Demokratie.


    Aufgabe des Gouverneurs in diesem System ist der getreuliche, gewissenhafte und wirkungsvolle Vollzug der Gesetze. Dazu besitzt er erhebliche, aber auch sinnvolle und notwendige Kompetenzen: Er ernennt und entlässt die Beamten des Staates, die ihn beraten, und die er anleitet und überwacht. Er kann im Rahmen der Gesetze Verordnungen betreffend deren Vollzug erlassen. Er ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde. Er kann von der Legislative beschlossene Gesetze mit einem suspensiven Veto belegen. Und er soll ja auch unbestritten die Möglichkeit haben, dieser eigene Gesetzentwürfe vorzuschlagen und diese dort zu begründen und zu verteidigen.


    Aber dieser Fülle an Kompetenzen muss ebenso auch ein adäquates Gegengewicht an unabhängiger Kontrolle gegenüberstehen, eben in Gestalt einer vom Amt des Gouverneurs klar getrennten Legislative. Niemandem nutzt eine Assembly, in welcher sich der Gouverneur sozusagen selbst kontrolliert, und den Gang deren Geschäfte er mitbeeinflusst.


    Die These, die Assembly sei die Versammlung und Vertretung der Bürger von Astoria State, der Gouverneur sei auch ein Bürger von Astoria State, also könne man diesen ja nicht aus der Assembly ausschließen, greift völlig daneben.


    Denn der Gouverneur ist ja nun für die Dauer seiner Amtszeit gerade kein normaler Bürger von Astoria State, sondern der von seinen Mitbürgern bestimmte Oberste Exekutivbeamte, dem diese zur Erfüllung seiner Aufgabe weitreichende politische Befugnisse übertragen haben.


    Kerngedanke der Demokratie, und Kerngedanke unseres Verfassungsorgans der Assembly ist die staatsbürgerliche Gleichheit. Der Gouverneur ist für die Dauer seines Amtes aber gerade nicht "gleich", er ist exponiert und umfangreich bevollmächtigt.


    Ohne eine solche Herausstellung einzelner, auf Zeit gewählter Amtsträger funktioniert ein auch demokratisch organisiertes Gemeinwesen freilich nicht, aber sie verlangt dennoch einen Ausgleich, damit das "nicht gleich" eben ein neutrales "anders" bleibt, und kein qualitatives "mehr" oder "besser" wird.


    Denn dadurch gerät das Gleichgewicht der politischen Kräfte aus der Balance, damit werden die Gleichheit aller Bürger und die wechselseitige Abhängigkeit und Kontrolle der Staatsorgane untereinander zerstört.

    Mr. Speaker,


    ich kann nur an den ehrenwerten Commoner Rosenthal appellieren zu akzeptieren, dass Astoria State ein säkulärer Staat ist, in dessen Politik religiöse Ansichten und Befindlichkeiten keine Rolle zu spielen haben.


    Wo kommen wir hin, wenn Menschen diskriminiert und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten im Leben beschränkt werden, weil ihre Mitbürger das aus religiösen (!) Gründen so für richtig halten?


    Wem, der persönlich auch noch so religiös sein und aus seiner Religiosität welche Handlungsmaximen auch immer für sein eigenes Leben herleiten mag, schadet es, wenn zwei andere Menschen die rein pragmatische Möglichkeit erhalten, ihrer Lebensgemeinschaft eine anerkannte, wirtschaftliche und juristische Sicherheit gewährleistende Rechtsform zu geben?


    Wo, frage ich mich, hört dieses Denken eigentlich auf? Was muss nach Meinung mancher anderen Menschen noch alles verboten oder vorgeschrieben werden, das sie überhaupt gar nicht betrifft, sondern nur ihren persönlichen religiösen Ansichten - die ihnen für ihren Lebensbereich ja niemand nehmen will - zuwider läuft?

    Honorable Commoners,


    ich finde es bedauerlich, dass Commoner Hamilton auch hier - mal wieder, denn dieses Diskussionsverhalten kennt man von ihr ja leider schon aus anderen Zusammenhängen und in anderer Funktion - nur den traurig berühmten "imperianischen Dreisprung" - "Das haben wir schon immer so gemacht, wo kämen wir denn da hin, damit könnte ja jeder kommen" - ausführt, anstatt endlich einmal eigene, substanzielle Argumente für das darzulegen, was sie hier als ihre Meinung äußert.


    Ich möchte den Gouverneur darum ermutigen, es ruhig einmal auf den Versuch ankommen zu lassen, der Assembly den Entwurf einer entsprechenden Verfassungsänderung vorzulegen. Denn es wäre schade, wenn diese Reformidee bereits im Vorfeld daran scheiterte, dass mancher den bequemen Schutz hinter irgendwelchen Mehrheiten - diesmal sogar einer Mehrheit im Parlament eines anderen Bundesstaates, die uns hier nun wirklich nicht zu interessieren braucht - sucht, anstatt seine Position selbstständig und aktiv zu vertreten.

    Mr. Speaker,


    ich vermag mich keinem der Einwände des ehrenwerten Commoner Xanathos anzuschließen.


    Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass jede zwei Menschen, die miteinander die Ehe schließen wollen, dies in Astoria State auch tun können. Ohne gefühllos gegenüber Menschen zu sein, deren psychologisches oder soziales Geschlecht von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, aber juristisch gibt es nun einmal nur zwei Geschlechter, personenstandsrechtlich gehört jeder Mensch dem einen oder anderen an, und kann nach diesem Gesetz mit jedem frei gewählten Partner die Ehe schließen. Ich möchte ausdrücklich davor warnen, diesen diese weitreichende Eheschließungsfreiheit durch eine bislang knappe, abstrakte und angemessene Formulierung gewährleistenden Entwurf aus falsch verstandener Empathie für jedwedes psychologische Befinden semantisch völlig zu überladen.


    Die Forderung, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen sollen führen müssen, lässt sich rein praktisch nicht durchsetzen - denn was, wenn sie schlicht weigern, eine entsprechende Entscheidung zu treffen? Wird ihnen dann das Recht zur Eheschließung versagt, so lange, bis sie das tun? Das wäre gemessen an der Gesamtheit der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Rechtsinstituts ein grob unangemessener Versuch, eine reine Formalie durchzusetzen. Oder will der Commoner den Standesbeamten in diesem Fall losen lassen? Der Entwurf bestimmt bereits ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis, und damit muss es zweckmäßigerweise sein Bewenden haben.


    Inwiefern die Möglichkeit der Fortsetzung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes geschlossene Vielehe praktisch überhaupt zum Problem werden kann, vermag ich auch nicht zu erkennen.


    Warum der Entwurf endlich keine Regelungen zum ehelichen Güterrecht, der Eheauflösung u. ä. enthält, hat der Antragsteller bereits begründet.


    Insgesamt sehe ich keinen Grund, den vorliegenden Entwurf zu verändern.

    Das liegt dann im Wesentlichen in den Händen der Assembly.


    Sobald unsere Stoffsammlung komplett ist, sollte die Ausarbeitung des Entwurfes selbst nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen, da hinsichtlich der allgemeinen Bestimmungen ja ganz einfach auf den entsprechenden Teil des FPC verwiesen werden kann.

    Nur umherschwirrende Viren, Herr Kollege, die statt Ihnen dann eben mich erwischt haben. ;)


    Aber zum Thema:


    Mein Kernvorhaben als Justizministerin ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, welches sich mit der Ahndung von Gesetzesübertretungen unterhalb der Schwelle des Strafrechts, dessen Schutzgut eben nicht die strafrechtlichen Materien wie Leben, Freiheit, Gesundheit, Eigentum usw., sondern die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, für deren Schutz die Bundesstaaten zuständig sind, befasst.


    Dazu haben der Gouverneur und ich bereits eine Materialsammlung zusammengetragen, sobald wir diese für erst einmal vollständig befinden - ergänzen kann man das betreffende Gesetz bei Bedarf dann ja später immer noch - könnte ich kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

    Honorable Commoners,


    wie der Gouverneur bereits ganz richtig sagte: Das "Argument", die Todesstrafe verhindere die mit ihr bedrohten Verbrechen, ist von der Lebenswirklichkeit widerlegt und bedarf gar keiner näheren Betrachtung. (Die übrigens auch nicht unbedingt zu ihren Gunsten ausfallen müsste, wenn es durch die Todesstrafe keine mit dieser bedrohten Verbrechen mehr gäbe: Vielleicht ließe sich Kriminalität auch gänzlich abstellen, indem man alle Menschen rund um die Uhr mit Kameras, Mikrofonen, Peilsendern etc. überwachte - dürfte man das deshalb dann?)


    Da die vielfältigen Argumente gegen die Todesstrafe im Kongress wie in der Öffentlichkeit schon viele Male ausführlich dargelegt wurden, verzichte ich hier darauf, diese erneut zu wiederholen, bis vielleicht einmal ein Befürworter dieser Strafe - der ehrenwerte Commoner Bracewell tut es hier seinem Freund Congressman O'Neill gleich und drischt nur Phrasen, wie ich ebenso wie meine einstige Schülerin Senator Stackhouse leider feststellen muss - etwas vorbringt, dass eine nähere analystische Auseinandersetzung lohnt.

    Honorable Commoners,


    ich begrüße die Idee unseres Gouverneurs und würde eine solche Resolution unterstützen.


    Selbstverständlich bewirkt sie juristisch rein gar nichts, ihren politischen Wert und Nutzen sollte man jedoch nicht unterschätzen. Die Apologeten der Todesstrafe verstecken sich, anstatt endlich schlüssige und stichhaltige Argumente zu liefern, lieber dahinter, dass sie ja die Präsidentin stellen, und entsprechende Mehrheiten bzw. Sperrminoritäten im Kongress, woraus sie eine Mehrheit für die Todesstrafe in der Bevölkerung herleiten.


    Ich halte das für eine Milchmädchenrechnung, und denke, es wäre sinnvoll, wenn mit Astoria State einmal ein bevölkerungs- und erfolgreicher Bundesstaat ein klares Signal setzt, dass seine Bevölkerung diese Strafe mehrheitlich eben nicht befürwortet, sondern ihre Abschaffung fordert.


    Das wird zwar kurzfristig auch keinen Meinungsumschwung herbeiführen, aber es setzt einen Zaunpfahl gegen die Propaganda der Todesstrafenbefürworter, sie stünden ja in so herzlichem Einklang mit der Bevölkerung, indem es unterstreicht, welchen erheblichen Widerspruch gegen die Todesstrafe in der Bevölkerung sehr wohl gibt, und dass es nicht nur einige in der Demokratischen Partei zusammengeschlossene Politiker sind, von denen diese ausgeht, sondern durchaus auch die Bevölkerungen und Regierungen ganzer Bundesstaaten.

    Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.