Die Bundesrichter, die die erste Instanz - die Federal District Courts - besetzen, werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannt. Sie wählen aus ihrer Mitte zur administrativen Führung der Bundesgerichte einen '''Chief Judge'''.
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Richter führen die Anrede "The Honorable" vor ihrem Namen, sie werden direkt als "Your Honor" angesprochen.
Bundesrichter werden auf ihren Wunsch oder bei Amtsunfähigkeit, Richter des Obersten Gerichtshofes nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand versetzt. Sie können durch den Präsidenten jederzeit ohne Zustimmung des Senats wieder in den aktiven Richterdienst berufen werden.