EO#77 - Implementation of the RECOVER Act


PresidentLetterHead.png


Executive Order 77

Implementation of the RECOVER Act



By the authority vested in me as President by the Constitution and the laws of the United States of Astor, it is hereby ordered as follows:



Section 1. Benennung von Beauftragten

  1. Jede betroffene Bundesbehörde benennt innerhalb von 30 Tagen einen besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung. Diese Beauftragten koordinieren ihre Arbeit eng mit dem White House Reconstruction Office (WHRO).
  2. Das WHRO wird unter der Leitung des National Reconstruction Coordinator eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden, Bundesstaaten und lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten.

Section 2. Förderung und Zuschüsse

  1. Alle Bundesprogramme, die Zuschüsse oder Finanzhilfen bereitstellen, berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung.
  2. Ein „National Reconstruction and Relief Fund“ wird eingerichtet, um Mittel aus Bundesdarlehen gemäß Section 3 des RECOVER Acts bereitzustellen.

Section 3. Finanzielle Maßnahmen

  1. Das Office of Administration Management wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen, um:
    • Bundesmittel für den Wiederaufbau und die Entschädigung bereitzustellen.
    • Rücklagen des Bundeshaushalts wieder aufzufüllen.
    • Ansprüche von betroffenen Privatpersonen im angemessenen Umfang zu erstatten.
  2. Ein spezielles Entschädigungsprogramm für private Schäden wird innerhalb von 60 Tagen durch das WHRO in Zusammenarbeit mit den Bundesstaaten umgesetzt.

Section 4. Außenpolitische Maßnahmen

  1. Die Bemühungen um einen Friedensvertrag mit Ratelon werden intensiviert. Bei diesen Verhandlungen sollten folgende Punkte im Vordergrund stehen:
    • Vollständige Wiedergutmachung aller während des Krieges entstandenen Schäden, einschließlich finanzieller Entschädigungen, Wiederaufbauhilfe für betroffene Gebiete und Wiedergutmachung für einzelne Opfer.
    • Ein strukturierter Rahmen für Ratelon, um langfristige Wiedergutmachungen zu leisten, wie Zahlungen, Ressourcenzuweisungen oder technische Unterstützung zum Wiederaufbau kritischer Infrastrukturen und zur Kompensation wirtschaftlicher Störungen.
    • Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Wiedergutmachungen zeitnah und transparent erfolgen, mit von beiden Nationen vereinbarten Kontrollmechanismen.
  2. Die Absicht der Administration ist es, dass alle Schäden innerhalb der Vereinigten Staaten von Ratelon entweder durch direkte Zahlungen oder gleichwertige Verpflichtungen ausgeglichen werden. Dazu gehört die Deckung der kriegsbezogenen Bundesausgaben und die Sicherstellung, dass die Vereinigten Staaten für alle Schulden oder Verbindlichkeiten entschädigt werden, die infolge des Konflikts entstanden sind.
  3. Die Administration beabsichtigt diplomatische, wirtschaftliche und politische Sanktionen zu verhängen, um Ratelon zur Einhaltung seiner Wiedergutmachungsverpflichtungen zu bewegen. Die Sanktionen können auf der Grundlage des Verhandlungsfortschritts und der Einhaltung vereinbarter Zeitpläne bemessen werden. Diese Maßnahmen werden sich im Rahmen des Borders and Customs Act Sec. 2 Ssc. 2 lit. c und Sec. 6 Ssc. 3 bewegen.

Section 5. Berichterstattung

  1. Alle betroffenen Bundesbehörden berichten dem Kongress vierteljährlich über Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des RECOVER Acts.
  2. Der Präsident wird dem Kongress auf dem durch Verfassung und Gesetz vorgesehenen Wege über die Fortschritte der Umsetzung berichten.


IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this fifth day of January, in the year of our Lord Two thousand and twenty-five.


sigarroyo.png

Tamara Arroyo | The President of the United States



paperseal_128.png