EO#39 - Classification of Presidential Call Signs


By the authority vested in me as President by the Constitution and the laws of the United States of Astor, it is hereby ordered as follows: 


(1a) Jedem Luftfahrzeug der United States Army, das den Präsidenten der Vereinigten Staaten Bord hat wird das Rufzeichen ARMY ONE zugewiesen.

(1b) Jedem Luftfahrzeug der United States Army, das den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen ARMY TWO zugewiesen.


(2a) Jedem Luftfahrzeug der United States Air Force, das den Präsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen AIR FORCE ONE zugewiesen.

(2b) Jedem Luftfahrzeug der United States Air Force, das den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen AIR FORCE TWO zugewiesen.


(3a) Jedem Luftfahrzeug der United States Navy, das den Präsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen NAVY ONE zugewiesen.

(3b) Jedem Luftfahrzeug der United States Navy, das den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen NAVY TWO zugewiesen.


(4a) Jedem Luftfahrzeug des United States Marine Corps, das den Präsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen MARINE ONE zugewiesen.

(4b) Jedem Luftfahrzeug des United States Marine Corps, das den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen MARINE TWO zugewiesen.


(5a) Jedem zivilen Luftfahrzeug, das den Präsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen EXECUTIVE ONE zugewiesen.

(5b) Jedem zivilen Luftfahrzeug, das den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten an Bord hat wird das Rufzeichen EXECUTIVE TWO zugewiesen.


IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-seventh day of November, in the year of our Lord Two thousand and sixteen. 

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James F. Canterbury | President of the United States