Federal Health Access Act
SECTION 1. Purpose.
(1) Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer bundesweiten Basisgesundheitsversorgung in den Vereinigten Staaten von Astor. Es soll den Zugang, die Erschwinglichkeit und die Chancengleichheit im Gesundheitswesen verbessern und gleichzeitig die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Bundesstaaten wahren.
(2) Es soll als Federal Health Access Act zitiert werden.
SECTION 2. DEFINITIONS.
(1) „Teilnehmender Staat“ bezeichnet jeden Staat, der gemäß Abschnitt 4 dieses Gesetzes eine Muster-Partnerschaftscharta unterzeichnet.
(2) „Grundlegende Gesundheitsdienste“ bezeichnet grundlegende präventive, primäre und Notfallversorgungsdienste gemäß der Definition des HELP-Ministeriums.
(3) „HELP-Ministerium“ bezeichnet das Ministerium für Health, Education, Labor and Civil Participation der Vereinigten Staaten.
SECTION 3. NATIONAL HEALTH ACCESS FUND (NHAF).
(1) Der NHAF wird vom HELP-Ministerium eingerichtet und verwaltet.
(2) Mittel aus dem NHAF werden an die teilnehmenden Staaten verteilt, um die Umsetzung grundlegender Gesundheitsdienste zu unterstützen.
(3) Die Finanzierung erfolgt durch Formelzuschüsse, die sich nach Bevölkerungsgröße, Versorgungslücken und Indikatoren der öffentlichen Gesundheit richten.
SECTION 4. MODEL PARTNERSHIP CHARTA.
(1) Die HELP-Abteilung entwickelt und veröffentlicht eine Muster-Partnerschaftscharta, die Folgendes festlegt:
1. Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung und -leistungen,
2. Patientenrechte und Antidiskriminierungsmaßnahmen,
3. Richtlinien für Datenberichterstattung und öffentliche Transparenz,
4. Mechanismen für ein gemeinsames Monitoring von Bund und Ländern,
5. Verfahren zur finanziellen und programmatischen Rechenschaftspflicht.
(2) Staaten können der Charta freiwillig beitreten und dadurch teilnehmende Staaten werden.
SECTION 5. RESPONSIBILITIES OF PARTICIPATING STATES.
(1) Die teilnehmenden Staaten legen einen staatlichen Umsetzungsplan (State Implementation Plan = SIP) vor, in dem sie darlegen, wie sie die Charta einhalten werden.
(2) Jeder SIP muss:
1. die Bereitstellung grundlegender Gesundheitsdienste für alle Einwohner sicherstellen,
2. Infrastruktur- und Personalpläne detailliert darlegen,
3. einen diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung gewährleisten,
4. Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung und Kostenteilung darlegen.
SECTION 6. FEDERAL RESPONSIBILITIES.
Das HELP-Ministerium hat folgende Aufgaben:
1. Bereitstellung technischer Unterstützung und politischer Leitlinien,
2. Überwachung der Umsetzung und Ergebnisse durch die Bundesstaaten,
3. Veröffentlichung eines jährlichen Nationalen Berichts zur Gesundheitsgerechtigkeit,
4. Anpassung der Finanzierungsformeln und -empfehlungen an den Bedarf.
SECTION 7. RIGHTS OF NON-PARTICIPATING STATES.
Dieses Gesetz verpflichtet einen Staat nicht zur Teilnahme am Programm. Nicht teilnehmende Staaten können ihre Gesundheitssysteme weiterhin unabhängig betreiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Zuschüsse aus dem NHAF.
SECTION 8. ENFORCEMENT AND EVALUATION.
(1) Das HELP-Ministerium führt alle zwei Jahre eine Programmbewertung durch.
(2) Bei anhaltender Nichteinhaltung durch einen teilnehmenden Staat kann die Finanzierung bis zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen eingestellt werden.
SECTION 9. RULEMAKING AUTHORITY.
Das HELP-Ministerium ist befugt, die zur Umsetzung dieses Gesetzes erforderlichen Regeln und Vorschriften zu erlassen.
SECTION 10. EFFECTIVE DATE.
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach Verabschiedung und Unterschrift in Kraft.
