Astor Forward Budget Act 2025


Astor Forward Budget Act 2025

SECTION 1. SHORT TITLE.

Dieses Bundesgesetz soll als „Astor Forward Budget Act (A.F.B.A. 2025)“ zitiert werden.


SECTION 2. OBJECTIVE.

(1) Die Vereinigten Staaten von Astor stehen im Jahr 2025 für einen Erneuerungskurs, der Gerechtigkeit, Sicherheit, Innovation und wirtschaftliche Vernunft miteinander vereint. Dieser Haushalt ist ein Ausdruck des politischen Willens, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften Verantwortung zu übernehmen und Zukunft zu gestalten.

(2) Dieses Gesetz regelt somit die Einnahmen und Ausgaben der Vereinigten Staaten von Astor für das Haushaltsjahr 2025. Es trägt der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten Rechnung, sichert die Handlungsfähigkeit des Bundes in den gesetzlich zugewiesenen Bereichen.


SECTION 3. REVENUES.

(1) Die aktuellen gesetzlichen Einnahmequellen des Bundes sind:

  1. Income Tax (Einkommenssteuer): 7,5% des Bruttoeinkommens aller steuerpflichtigen Personen
  2. Corporate Tax (Unternehmenssteuer): 11% des Umsatzes aller in Astor registrierten Unternehmen

(2) Die in Appendix I dieses Gesetzes gelisteten Revenue-Werte werden als Schätzwerte zur Berechnung des Haushaltes herangezogen. Ihre tatsächlichen Werte können Abweichungen unterliegen.


SECTION 4. EXPENDITURES.

(1) Die in Appendix I dieses Gesetzes gelisteten Ausgaben werden durch das House of Representatives in den angegebenen Höhen gebilligt.

(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.


SECTION 5. LOANS.

(1) Die Aufnahme von Krediten, die der Kongress bereits durch andere Gesetzgebung gebilligt hat, werden der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie werden als Ausgaben aufgeführt, jedoch aus der Defizitberechnung herausgerechnet und beeinflussen somit die Bilanz als solche nicht.

(2) Alle weiteren notwendige Kreditaufnahmen zur Deckung des Haushalts werden entsprechend in Appendix I dieses Gesetzes aufgeführt und durch das House gebilligt.


SECTION 6. ABOUT THE APPENDIX

(1) Alle Angaben werden in Milliarden Dollar (Mrd $) angegeben.

(2) Ausgaben aufgrund von gesetzlichen Vorgaben werden explizit aufgeführt.


SECTION 7. FINAL PROVISION.

(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

(2) Der gebilligte Haushalt gilt für das Haushaltsjahr 2025. Die angegebenen Ausgaben gelten als rückwirkend zum 01. Januar 2025 als bewilligt.


Anlagen

APPENDIX I - A.F.B.A. 2025

Inkrafttreten (Anlage): 01.08.2025

APPENDIX I - A.F.B.A. 2025

AFBA 2025