State of the Union Report Act


State of the Union Report Act

Section 1: Basics

(1) Das Gesetz stellt Regeln zum Umgang mit der State of the Union Address, sowie notwendige Rahmenbedingungen auf.
(2) Das Gesetz bezieht sich auf die Verfassungspflicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor, dem Kongress regelmäßig Bericht über die Lage der Nation und den Fortgang der Regierungsgeschäfte zu erstatten.

Section 2: Form

(1) Zum Zwecke der Informierung, soll der Päsident der Vereinigten Staaten entweder
a) einen schriftlichen Bericht übermitteln oder
b) eine Rede vor beiden Kammern des Kongresses über die Lage der Nation und den Fortgang der Regierungsgeschäfte halten.
(2) Hat der Präsident dem Kongress nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt seiner Amtszeit seinen Bericht zur Lage der Nation erstattet, soll dies spätestens in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober geschehen.
(3) Der Kongress kann mittels gemeinsamen Beschlusses beider Kammern (Joint Resolution) dem Präsidenten das Rederecht erteilen; ein solcher Beschluss hat das Datum der Rede zu beinhalten. Der Präsident ist nach Erteilung des Rederechts darüber in Kenntnis zu setzen.

Section 3: Sanctions

Lässt der Präsident die in Sec. 2 (2) genannten Monate verstreichen, geben der Sprecher des Repräsentantenhauses und der amtierende Senatspräsident im Namen ihrer Kammer öffentlich bekannt, dass der Präsident seine verfassungsrechtliche Berichtspflicht verletzt hat und dafür gerügt wird. Diese Rüge ist auch in die Protokolle der jeweiligen Kammer aufzunehmen und dem Präsidenten zu übermitteln.

Section 4: Final clause

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.